Steuerklasse VI für 2 Wochen

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb419537-21
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuerklasse VI für 2 Wochen

Kann mir jemand sagen wie es sich theoretisch errechnet, wenn ich parallel 2 Vollzeitjobs hätte, die sich für 2 Wochen überschneiden und ich deshalb in die STKL VI rutsche. Werden beide Gehälter dann einfach "zusammengeworfen" und mit dieser STKL berechnet oder nur anteilig? Habe ich im ENdeffekt dann vielleicht sogar weniger Netto als mit nur einem Job in STKL 1?

-- Editiert von Moderator am 22.07.2015 16:42

-- Thema wurde verschoben am 22.07.2015 16:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Werden beide Gehälter dann einfach "zusammengeworfen" und mit dieser STKL berechnet oder nur anteilig? Jedes Gehalt wird in seiner Steuerklasse berechnet.
Habe ich im ENdeffekt dann vielleicht Habe ich im ENdeffekt dann vielleicht sogar weniger Netto als mit nur einem Job in STKL 1? Nö, denn Gehalt Nr. 1 wird ja wie bisher versteuert.

Berechnet wird für Monatsteile übrigens taggenau. Der August hat 22 Arbeitstage. Wenn Sie Mo-Fr arbeiten, haben Sie ab dem 15.08. 12 AT. Nehmen wir mal an, Sie verdienen 2500 Euro im Monat. Da verbleibt in Klasse 6 ein Nettolohn von ca. 1330 Euro (ohne Kirchensteuer). Insofern erhalten Sie für 12 Tage 720 Euro netto. Und 2016 machen Sie dann eine Steuererklärung und kriegen die überzahlte Steuer zurück.

-- Editiert von muemmel am 22.07.2015 16:48

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Und 2016 machen Sie dann eine Steuererklärung und kriegen die überzahlte Steuer zurück.


Der Umstand, dass man Gehalt auf Steuerklasse 6 bezogen hat, führt typischerweise nicht zu einer Erstattung, sondern im Regelfall zu einer Nachzahlung. Bei nur 2 Wochen dürfte das aber ein kleiner Betrag sein.

3x Hilfreiche Antwort

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