Hallo,
ich bin mit einer Ausländerin verheiratet. Sie ist in unserem Wohnort gemeldet und wir nehmen Steuerklasse III und V in Anspruch. Meine Frage ist nun, gibt es eine zeitliche Festlegung wie lange meine Frau im Jahr mindstens in Deutschland sein muß um diese Steuerkombination nutzen zu können.
mfg
Steuerklasse - wie lange muss meine Frau in Deutschland sein für diese Steuerkombination?
26. Oktober 2005
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Frage vom 26. Oktober 2005 | 11:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse - wie lange muss meine Frau in Deutschland sein für diese Steuerkombination?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2005 | 11:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Nein.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist Deine Frau zwar bei Dir gemeldet, wohnt und arbeitet aber im Ausland.
Das Einkommen, das Deine Frau im Ausland erzielt unterliegt dadurch, dass Ihr verheiratet seid, auch der deutschen Steerpflicht und muss imRahmen der Enkommensteuererklärung in Deutschland mit angegeben werden.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2005 | 13:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein sie wohnt hier und ist auch hier gemeldet. Sie hat auch hier einen Minijob.
Die Frage bezog sich darauf das meine Frau über Winter mehrere Monate in ihr warmes Heimatland fährt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2005 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Das spielt keine Rolle.
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