Steuerklasse bei getrennt lebenden Eheleuten

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 22x hilfreich)
Steuerklasse bei getrennt lebenden Eheleuten

Hallo,

meine Frau und ich haben uns im September 2004 getrennt. Sie wird im November 2004 in eine neue Wohnung ziehen. Ich habe z.Z. Steuerklasse 3, sie 5, da sie keine Einkünfte hat und das auch erstmal so bleibt. Sie ist mit gemeinsamer Veranlagung baw. einverstanden.
Muß ich denn nun ab 2005 in die Steuerklasse 1 (oder 4) wechseln oder können wir, wenn beide einverstanden sind, baw. in 3/5 bleiben?
Scheidung ist erstmal nicht geplant.

Vielen Dank!!

-- Editiert von Eti am 19.10.2004 00:21:13




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Du musst in Steuerklasse I wechseln.

Vorraussetzung für die Beibehaltung der Steuerklasse III ist, dass man mindestens einen Tag im Jahr zusammen gelebt hat, z.B. weil es einen Versöhnungsversuch gegeben hat. Beide Ehepartner müssen übereinstimmend erklären, dass sie so einen Versöhnungsversuch unternommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!! Wenn meine Frau und ich uns hier also einig sind und dies bei Bedarf einvernehmlich erklären (dass sie z.B. im Januar 2005 eine Nacht und einen Tag bei mir für einen Versöhnungsversuch verbracht hat), dann reicht das für das ganze Jahr 2005, um Steuerklasse III/V zu behalten?!
Wieviele Jahre kann man dies Spiel denn durchhalten (Einigkeit unsererseits vorausgesetzt)??

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 22x hilfreich)

Wenn meine Frau beim Umzug dieses Jahr ihren Hauptwohnsitz bei mir beläßt und sich in ihrer neuen Wohnung nur mit einem Neben-/Zweitwohnsitz anmeldet, erfährt das FA und die steuerkartenausstellende Behörde doch nichts von einer räumlichen Trennung, oder? Oder werden Zweitwohnsitze irgendwie dem FA gemeldet bzw. hinterfragt??
Oder sollte sie sich gar nicht um-/anmelden?? Hätte das irgendwelche schlimmen Konsequenzen??
Fragen über Fragen.... :)

-- Editiert von eti am 20.10.2004 13:02:13

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Na dann hoffe ich mal, dass euch alle "Bekannten" und "Unbekannten" in der nächsten Zeit hold sind - das ist nämlich Steuerhinterziehung und somit Betrug!!!!!!!!

Im übrigen (aber das ist nur meine persönliche Meinung), entweder trennt man sich und muss dann mit den Konsequenzen leben oder man lässt es. Aber das was ihr "macht" ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für die Moralkeule... :(

Ich vergaß, dass hier sicher nur Menschen Ratschläge suchen, die Ihnen helfen sollen, sich immer absolut gesetzeskonform zu verhalten...

-- Editiert von eti am 20.10.2004 16:35:03

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.698 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.