Steuerklasse des Mannes in der Elternzeit der Frau

17. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
kato2021
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse des Mannes in der Elternzeit der Frau

Hallo liebe Wissenden,

ich brauche mal eure Hilfe. Und zwar befinde ich ich mich zur Zeit in Steuerklasse 5 und meine Frau in Steuerklasse 3. Wir haben die Zuordnung direkt umgesetzt, nachdem wir erfahren haben, dass sie schwanger ist, um mehr Elterngeld zu erzielen. Nun ist bald ca 01.11.22 die Geburt an und der Wechsel zurück sol erfolgen. Aber ich habe noch nicht herausfinden können was optimal wäre.

Eckdaten:
Ich (Mann) Brutto 3920€ (zzgl.Weihnachtsgeld 81% + 700€ brutto Bonus)
Sie Brutto 2250€ (zzgl.Weihnachtsgeld 90%)
Sie wird also so ca. 1150€ Elterngeld erhalten.

Ich würde jetzt denken, dass ich dann optimal in Steuerklasse 3 und sie in 5 geht. Wie sieht das dann mit der Steuernachzahlung aus. Wie wird das berechnet wenn sie nächstes Jahr Elterngeld erhält. Kann jemand überschlagen, mit welcher Rückzahlung so ungefähr zu rechnen ist. Wenn wir jetzt von bis 1000€ rechnen, würde ich das bevorzugen in SK3 zu gehen und monatlich erstmal mehr netto zu haben, da wir parallel zur Zeit auch ein Haus bauen und dann Weihnachtsgeld für nach Nachzahlung zu nutzen.

Über eure Hilfe wäre ich super dankbar, da ich da tatsächlich nicht durchblicke und nicht gefunden habe, wie Ihr Elterngeld, was ja eigentlich nur netto dann ist, in die Steuerberechnung mit einfließt.

Liebe Grüße und vielen Dank vorallem,

Tobias Und Katharina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von kato2021):
Kann jemand überschlagen, mit welcher Rückzahlung so ungefähr zu rechnen ist.


Es wird wohl nicht zu einer Rückzahlung, sondern zu einer Nachzahlung kommen. Grob geschätzt solltet Ihr für 2023 mit 1400-1500€ rechnen, wenn keine Werbungskosten geltend gemacht werden können. Für 2022 kommt es zu einer Erstattung, weil Du den überwiegenden Teil des Jahres in Steuerklasse 5 warst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kato2021
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

vielen Dank für deine Antwort, dass hilft mir sehr weiter.

Zitat (von hh):
Es wird wohl nicht zu einer Rückzahlung, sondern zu einer Nachzahlung kommen

hast du recht, tatsächlich meinte ich hiermit auch die Rückzahlung an das Finanzamt.
okay, aber das lohnt sich ja dennoch. von LK4 zu LK sind das montl. 300€ netto Unterschied. 300€ x 12 = 3600€ und bei 1500€ Nachzahlung wären das über das über das Jahr verteilt 2100€ die vorab genutzt werden könnne.

Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von kato2021):
tatsächlich meinte ich hiermit auch die Rückzahlung an das Finanzamt.


Ich finde es immer wieder lustig, dass dabei von einer Rückzahlung gesprochen wird. Da bist Du nicht der einzige. Man kann doch nur etwas zurückzahlen, was man zuvor bekommen hat. Das Finanzamt hat Dir aber doch gar keine Steuern ausgezahlt, die Du zurückzahlen könntest.

Eine Steuererstattung wäre vielmehr eine Rückzahlung des Finanzamtes an Dich.

1x Hilfreiche Antwort

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