Steuerklasse nach Eheschließung

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mausstern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Eheschließung

Hallo vielleicht kann mir ja hier jemand Helfen. Wie ist es mit der Steuerklasse nach der Hochzeit. Wir haben vor im Oktober zu Heiraten, ändert sich die Steuerklasse dann rückwirkend für das ganze Jahr oder nur für den rest des Jahres. Wäre sehr dankbar wenn ich recht bald eine antwort bekomme

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,

soweit ich unterrichtet bin, dann ändert sich die Steuerklasse rückwirkend für das Ganze Jahr, selbst dann, wenn man nur einen Tag verheiratet ist (z.B. Eheschließung am 31.12.04 :) )

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Steuerklasse ändert sich erst ab dem Hochzeitstermin, nicht rückwirkend für das ganze Jahr.

Den steuerlichen Vorteil für das gesamte Jahr erhält man erst über die Einkommensteuererklärung. Dann erhält man auch die im Zeitraum bis zur Hochzeit zu viel gezahlten Steuern zurück.

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#3
 Von 
Mausstern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle antwort hat mir auf jedenfall weitgeholfen

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#4
 Von 
webers
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich, bzw. wir, haben am 02.09.05 geheiratet. Als neue Steuerklassen haben wir IV/IV eintagen lassen und sie beim Arbeitgeber abgegeben.
Auf der Gehaltsabrechnung habe ich die selben Abzüge wie in 08.
Macht sich die Klassenänderung erst in 10. bemerkbar.

Danke

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#5
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Änderung wird erst im Folgemonat wirksam. Sollten Sie bisher Steuerklasse I gehabt haben, ergibt sich jeodch keinerlei Veränderung, da diese mit Steuerklasse IV identisch ist.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wie Menetekel schon schreibt, sind die Steuerklasse IV und I hinsichtlich der Abzüge identisch. Die Vorteile des Splittingtarifs erhält man erst durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Je näher beide Einkommen beieinander liegen, desto geringer sind jedoch die Vorteile. Bei indentischen Einkommen beider Ehepartner führt die Hochzeit zu keinen Steuervorteilen.

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#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

wär das nicht mal ein fall für das BVG? Ehepartner die zufällig das gleiche verdienen werden steuerlich schlechter gestellt als eheleute mit stark unterschiedlichem einkommen...

m.

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#8
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

stimmt so nicht, ein Ehepaar Beispiel EM 50000€ EF 20000€ zusammen 70000€, hat dieselbe festgestzte Einkommensteuer wie ein Ehepaar Beispiel EM 35000€ EF 35000€ bei der Einkommensteuererklärung (vorrausgesezt selbes zu versteuerndes Einkommen, nur innerhalb des Jahres verwischt das etwas, aber deshalb muss III/IV ja auch oft nachzahlen und bekommt noch Vorrauszahlungen festgesetzt

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