Steuerklasse nach Geburt - welche und wann?

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Steuerklasse nach Geburt - welche und wann?

Hallo zusammen,

angenommen Person A verdient ca 3.000 Euro netto und hat 1.000 Euro kalt Mieteinnahmen.
Person B verdient ca 2.500 Euro netto. Die beiden haben geheiratet und sind nun in 4/4.
Bald wird ein Kind erwartet und Person B wird dann 1 Jahr lang Elterngeld beziehen, danach ein weiteres Jahr vermutlich keinerlei Einkünfte haben (evtl. ein paar Stunden Teilzeit).

- Sollten die beiden in 3/5 wechseln?
- Ist dann nicht mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen, bleibt es sich in Summe nicht gleich, einfach in 4/4 zu bleiben?
- wie und wann ist der Steuerklassenwechsel zu machen? Mail ans Finanzamt sobald das Baby da ist?

Danke und Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zum gefühlten 100ten mal: :grins:
Die Steuerklassen haben keinerlei Einfluss auf die zu zahlende Einkommensteuer lt. Erklärung am Jahresende.
Die Steuerklassen bestimmen lediglich die Höhe der während des Jahres abgeführten Lohnsteuer, also quasi der auf die Einkommensteuerschuld anrechenbaren Vorauszahlungen.
Bei 3/5 würde die Nachzahlung höher ausfallen als die in Eurer Konstellation auch wahrscheinlich schon bei 4/4 anfallende Nachzahlung (da das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts den Steuersatz erhöht).
Zum genauen Ausrechnen hab ich jetzt aber keine Lust...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
wahrscheinlich schon bei 4/4 anfallende Nachzahlung (da das Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts den Steuersatz erhöht).


Bei den Steuerklasse 4/4 ergibt sich keine Nachzahlung in solchen Fällen.

Zitat:
- Sollten die beiden in 3/5 wechseln?


Kommt drauf an, ob man das Geld sofort haben will oder erst ein bis zwei Jahre später.

Zitat:
- Ist dann nicht mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen, bleibt es sich in Summe nicht gleich, einfach in 4/4 zu bleiben?


Ob bei 3/5 mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, müsste man im Detail ausrechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Nachzahlung gibt ist aber hoch. Psychologisch haben viele Menschen ein Problem damit, eine Steuernachzahlung leisten zu müssen. Rein kaufmännisch bzw. wirtschaftlich ist jedoch die 3/5 besser, weil man bei 4/4 dem Finanzamt quasi ein zinsloses Darlehen gewähren würde.

Zitat:
- wie und wann ist der Steuerklassenwechsel zu machen?


Ich würde den Steuerklassenwechsel nach dem Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld durchführen.

Zitat:
Mail ans Finanzamt sobald das Baby da ist?


Nein, dafür gibt es das Formular "Antrag auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten/Lebenspartnern". Das füllt man aus und schickt es an das Finanzamt.

Das Formular findet man hier: https://www.formulare-bfinv.de

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