Steuerklasse nach Heirat-1 Student

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
krisztak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Heirat-1 Student

Hallo! Kennt sich jemand damit aus? Kann jemand mir helfen? Nach der Hochzeit im Sept.habe ich die Steuerklasse 3 genommen, mein Mann die 5, da er als Student weniger verdient. Mein Jahresbrutto liegt bei ca. 40.000 seine 13-15.000 Euro. Bei der monatlichen Abrechnung bekommen wir aber fast so viel abgezogen, alsob wir beide die Lohnsteuerklasse 4 hätten. Bei der Lohnsteuerausgleich im 2009 sollten wir aber etwas zurückbekommen, da er Student ist, oder? Damit die Sache noch komplizierter wird, ich war selber bis Ende Februar Studentin. Wie sieht es damit aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Nehme wird zur Vereinfachung ein gehalt von 40.000€ für Dich und 14.000€ für Deinen Mann an.

Dann ergibt sich in Steuerklasse III/V eine Verteilung der Steuerlast von 4294€ zu 3033€, insgesamt also 7327€.

In der Steuerklasse IV/IV ergibt sich eine Verteilung der Steuerlast von 7895€ zu 509€, insgesamt also 8404€.

Nach Splittingtabelle ergibt sich bei Euren Verhältnissen eine gesamte Steuerlast von 7772€, wenn steuerlich nichts oberhalb der gestzlichen Pausch- und Freibetrage geltend gemacht werden kann.

Im Hinblick auf Deine Erwartung, dass es eine Steuererstattung gibt, muss ich Dich daher leider enttäuschen. Durch die Wahl der Steuerklassenkombination III/V fällt die Lohnsteuer um 445€ zu niedrig aus, die dann als Nachzahlung fällig werden.

Allerdings kann Dein Mann wahrscheinlich Kosten des Studiums bis zu einer Höhe von 4.000€ als Sonderausgaben geltend machen, was im Endeffekt dann doch zu einer Steuererstattung führen würde. Der Steuervorteil durch die Heirat beträgt jedoch tatsächlich nur 632€ im Jahr.

Durch die Wahl der Steuerklassenkombination III/V seid Ihr im Übrigen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Erklärung 2008 muss daher bis zum 31.05.2009 beim Finanzamt sein.

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#2
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich habe nicht berücksichtigt, dass Du bis Februar selbst Studentin warst. Die entsprechende Berechnung kann dann nur mit Kenntnis der genauen Daten und Eingabe der Daten in eine Software für die Erstellung der Steuererklärung gemacht werden.

Allerdings führt dieser Umstand alleine bereits zu einer nennenswerten Steuererstattung.

Sollte die aktuelle Gesetzeslage zur Entfernungspauschale nicht vom Bundesverfasungsgericht gekippt werden, so führt eine Entfernung von 35km allenfalls zu einer geringfügigen Überschreitung der AN-Pauschbetrages und daher nicht zu einer nennenswerten Steuererstattung. Das sieht erst dann anders aus, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen.

Auf die Absetzbarkeit von Kosten für das Studium hatte ich bereits hingewiesen. Insgesamt vermute ich daher, dass es zu einer Steuererstttung für Euch kommt.

Auch wenn es im Rahmen einer Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen sollte, so ist dennoch die Wahl der Steuerklassen III/V für Euren Fall sinnvoll. Als groben Anhaltspunkt kann man nehmen, dass so eine Wahl dann sinnvoll ist, wenn ein Ehegatte mehr als 60% des Gesamteinkommens verdient. Das ist bei Euch der Fall.

Mit den Steuerklassen IV/IV würdet Ihr einen zinslosen Kredit an das Finanzamt geben. Es kommt dann zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu einer Erstattung, aber nur, weil die Lohnsteuerabzüge während des Jahres insgesamt höher sind, als bei III/V.

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#3
 Von 
krisztak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hambre,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

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