Steuerklasse nach Heirat?

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Clementinchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Heirat?

Kann mir keiner ein paar Zahlen nennen? wenn ich zum beispiel in Steuerklasse III gehe und er in IV, sind dann vielleicht seine Nachzahlung für die Monate in 2008, in denen er noch gearbeitet hat, so hoch wie die Erstattung, die ich bekomme? Also kommt es vielleicht aufs gleiche raus?!
Was meint ihr?
Danke!


Hallo,

Ich bin selbstständig und gleichzeitig teilzeitangestellt. Auf meinem Steuerbescheid von 2007 steht: zu versteuerndes Einkommen: 27.511 €. Das ist der Mix aus meinem Angestelltenlohn und meinen freiberuflichen Einnahmen. 2008 hatte ich zusätzlich zu meiner Selbständigkeit zwei Jobs bei denen ich angestellt war, einmal Steuerklasse 1 und einmal Steuerklasse 6. (steuerklasse I 1600 brutto, Steuerklasse VI 900 brutto). zusätzlich dazu noch Einkommen aus selbstständiger Arbeit
Mein Lebensgefährte hatte bis Mitte des Jahres einen Job mit einem Bruttoeinkommen von ca. 2500 Euro. Seit August ist er arbeitslos und bekommt ca. 900 Euro Arbeitslosengeld.
Was würde passieren wenn wir dieses Jahr noch heiraten?! In welche Steuerklassen sollte wer von uns gehen und wie sieht das mit einer Nachzahlung oder Erstattung der Steuern aus?!

Würde mich über Infos freuen!

Gruß
Clementinchen

-- Editiert von Clementinchen am 02.12.2008 15:45

-- Editiert von Clementinchen am 02.12.2008 15:53

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Mit einem Bruttoeinkommen von 30.000€ verdient Dein Partner unfgefähr das Gleiche, wie Du. Daher wären die Steuerklasen IV/IV angebracht.

Auch wenn Dein Partner jetzt arbeitslos ist, dann sollten die Steuerklassen beibehalten werden. Wenn Dein Partner in die Steuerklasse V wechselt, dann würde sein ALG entsprechend gekürzt. Diese Kürzung wird nicht ausgeglichen.

Wenn jedoch durch eine ungünstige Wahl der Steuerklassen zuviel Steuern gezahlt werden, dann wird das im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wieder erstattet.

Bei Ehegatten gibt es die gemeinsame und die getrennte Veranlagung. Bei der getrennten Veranlagung wird man so behandelt, als ob man nicht verheiratet wäre.

Bei der gemeinsamen Veranlagung gibt es nur eine gemeinsame Steuererstattung oder ggf. Nachzahlung. Wer für welchen Anteil zuständig ist, lässt sich nicht genau feststellen.

Bei den genannten Einkommensverhältnissen gehe ich nicht davon aus, dass durch eine Heirat ein nennenswerter Steuerervorteil entsteht. Um das genauer zu berechnen, müsste man den Steuerfall einmal komplett durchrechnen, was ich an dieser Stelle nicht machen möchte.

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