Steuerklasse nach Heirat

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jayjay-219
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Heirat

Hallo!
Folgendes: wir haben im April diesen Jahres geheiratet, sitze aber erst jetzt am Antrag zur Änderung der Steuerklasse.
In Zeile 18 muss ich mich nun entscheiden, ob wir die Steuerklasse rückwirkend oder ab Folgemonat wechseln wollen.
Mir war gar nicht bekannt, dass das rückwirkend geht bzw. bin ich davon ausgegangen, dass wir mit dem Antrag quasi "ab jetzt" in den neuen Steuerklassen sind und den Rest dann die Steuererklärung im neuen Jahr macht (bzgl Rückzahlung,da wir ja momentan zu viele Abgaben haben).

Was ist nun der Unterschied zum rückwirkenden Wechsel?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

-- Editiert von Jayjay-219 am 10.11.2019 12:29




4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Zitat:
Rückwirkend geht dies nicht


Wenn beide Ehegatten immer noch nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden, dann geht das auch noch rückwirkend. Sollte die Steuerklasse 4 bereits automatisch vergeben worden sein, dann geht es nicht mehr rückwirkend.

Bei der Steuerklasse 4 hat eine Rückwirkung keinen Effekt, da die Abzüge in den Steuerklassen 1 und 4 identisch sind.

Wenn man dagegen die Steuerklassen 3/5 rückwirkend beantragt, dann muss der AG alle Gehaltsabrechnungen seit der Hochzeit neu erstellen.

Derjenige mit Steuerklasse 3 bekommt dadurch eine Erstattung und derjenige mit Steuerklasse 5 muss an den AG nachzahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jayjay-219
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, wir wurden im April automatisch in Steuerklasse 4 vergeben. Wir würden jetzt gerne 3/5 beantragen.
Mein Mann müsste demnach einiges an Rückzahlungen erhalten, ich käme bei 0 raus, da ich zur Zeit aufgrund von Elternzeit kein Gehalt beziehe (auch kein Elterngeld mehr).

Wenn wir jetzt 3/5 nicht rückwirkend beantragen, sondern quasi "nur" ab den Folgemonat, müsste der AG die Gehaltsabrechnungen nicht noch mal neu erstellen, oder? In diesem Fall würden wir 'nur' bei der nächsten Steuererklärung eine entsprechende Rückzahlung erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49829 Beiträge, 17467x hilfreich)

Zitat:
Genau, wir wurden im April automatisch in Steuerklasse 4 vergeben.


Dann könnt Ihr 3/5 nicht rückwirkend beantragen.

Zitat:
Wenn wir jetzt 3/5 nicht rückwirkend beantragen, sondern quasi "nur" ab den Folgemonat, müsste der AG die Gehaltsabrechnungen nicht noch mal neu erstellen, oder?


Richtig.

Zitat:
In diesem Fall würden wir 'nur' bei der nächsten Steuererklärung eine entsprechende Rückzahlung erhalten?


Auch richtig.

1x Hilfreiche Antwort

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