Steuerklasse nach Heirat im ALG I Bezug, wenn Ehepartner ohne Einkünfte

25. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
WerweißhierRat
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Heirat im ALG I Bezug, wenn Ehepartner ohne Einkünfte

Guten Abend,

ich hätte eine Frage zu folgender Konstellation. A und B heiraten im September standesamtlich. A ist aktuell im ALG I Bezug (seit ca. 8 Monaten), B ist ohne Einkünfte, da aktuell noch als Student an der Universität, was jedoch im Frühjahr voraussichtlich endet.

Vorher haben beide Steuerklasse I, B verdient nichts nebenher und hat auch kein eigenes Einkommen, wurde bisher von seinen Eltern und seiner Verlobten unterstützt.

Nach der Heirat würden ja beide automatisch in Steuerklasse IV wechseln, da ja vom Standesamt eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgt. Würde sich aufgrund des Wechsels das ALG I von A neu berechnen? Oder bleibt dieses für die letzten Monate trotz Heirat gleich?

Macht es in dieser Konstellation Sinn das A und B die Beantragung der Steuerklassen III (für A) und V (für B) beantragen? Hätte dieses irgendwelche Auswirkungen auf das ALG I? Würde sich dieses positiv auswirken?

Ich danke für Eure Einschätzung und Informationen zu dieser Fall-Konstellation.

Viele Grüße

WerweißhierRat




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Würde sich aufgrund des Wechsels das ALG I von A neu berechnen?
Nein. Das ALG1 richtet sich nach dem letzten (Netto)Verdienst, und der ist wie er ist.

Stefan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Ein Steuerklassenwechsel zu 3/5 ist in diesem Fall möglich. Da er auch zweckmäßig ist, wird er von der Agentur für Arbeit berücksichtigt und führt zu einem höheren ALG.

Die Abzüge in den Steuerklassen I und IV sind identisch. Daher führt der Wechsel in die Steuerklasse 4 zu keiner Änderung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WerweißhierRat
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Steuerklassenwechsel zu 3/5 ist in diesem Fall möglich. Da er auch zweckmäßig ist, wird er von der Agentur für Arbeit berücksichtigt und führt zu einem höheren ALG.


Guten Morgen,

danke für die hilfreiche Auskunft. Könnte der Wechsel der Steuerklasse noch im Monat der Heirat, also dem September mitgeteilt und berücksichtigt werden? Ablauf wäre hier schriftliche Mitteilung an das Finanzamt, dann Mitteilung an die AfA über die Änderung der Steuerklasse?

Vielen Dank und Grüße

WerweißhierRat

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da er auch zweckmäßig ist, wird er von der Agentur für Arbeit berücksichtigt und führt zu einem höheren ALG.
Wieso sollte das ALG dadurch höher werden? Das ALG richtet sich nach dem Nettolohn, und der ändert sich nicht rückwirkend.
Es wird ja nicht einmal höher, wenn man z.B. 2 Monate vor dem Bezugsbeginn wechseln würde. Und danach doch dann erst recht nicht. Oder?

Eine Besonderheit wären aber Kinder. Heiratet man die quasi mit (Stiefkinder) dann müsste sowit ich weiß das ALG auf 67% steigen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wieso sollte das ALG dadurch höher werden?

Wirf mal einen Blick in den § 153 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SGB III.

Das ALG I wird somit höher, wenn der ALG-Beziehr durch heirat in die Steuerklasse 3 wechselt und diese Steuerklasse auch nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatte zweckmäßig ist.

1x Hilfreiche Antwort

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