Steuerklasse nach Hochzeit + Kind + Ausbildung

16. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
haiqualle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Hochzeit + Kind + Ausbildung

Hallo zusammen,

gerne nutze ich hier diese Möglichkeit mich zu informieren.

Ich möchte (muss) die Steuerklasse wechseln...
Erst einmal nichts schwieriges... jedoch gibt es ein paar Ereignisse in 2014 die steuerrechtlich zu beachten sind...

Ich habe die SK1, habe bis 06/2014 eine Ausbildung gemacht, 04/2014 geheiratet und 10/2014 bin ich Vater geworden... Hui Hui Hui...

Auf das gesamte Jahr gerechnet habe ich ca. (+-100) so viel wie meine Frau verdient...
Meine Frau geht Anfang Dezember in Elternzeit und befindet sich Momentan in Mutterschutzurlaub...

Auch meine Frau ist noch in SK1... Wir haben keine Gütertrennung vereinbart...

Was muss ich beachten... wann soll ich wechseln ?

Vielen Dank...

P.S. Steuerrecht ist so gar nicht meins

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Früher konnte man durch rechtzeitigen Steuerklassenwechsel das Elterngeld steigern. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben - es werden nur Steuerklassenänderungen berücksichtigt, die mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorgenommen wurden. Da ist also nichts mehr dran zu ändern.

Daß Sie beide noch in Steuerklasse 1 sind, wundert mich - haben Sie beide die Ehe vor Ihren jeweiligen Arbeitgebern geheimgehalten? Anderenfalls hat der AG Ihre "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" schon längst dahingehend geändert, daß Sie jetzt in Klasse 4 sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ein Wechsel der Steuerklassen in 3/5 ist jeweils zum nächsten Monatsanfang möglich. Ob das für 2014 noch Sinn macht, ist Dir überlassen.

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