Hallo zusammen,
folgende Frage:
Meine Verlobte ist Luxemburgerin und erhält auch ihr Gehalt von Luxemburg.
Insgesamt verdient sie auch definitiv mehr als ich.
Durch Ihren Job ist sie derzeit in Deutschland eingesetzt und hat hier ihren eigenen Wohnsitz gemeldet.
Erhält von Deutschland allerdings nur aufgrund einer Tätigkeit in einem Verein eine 450€-Minijob-Vergütung.
Den Rest bezieht sie komplett über Ihre Haupttätigkeit.
Wir werden im Februar heiraten und ich frage mich, inwiefern sich die Grundlage für mich ändert. (z.B. Steuerklasse, ...)
Bzw. was wir zu beachten haben.
Leider habe ich bisher keine Informationen gefunden und hoffe auf Aufklärung
Vielen Dank
Steuerklasse nach Hochzeit mit EU-Bürger
5. August 2019
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Frage vom 5. August 2019 | 12:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse nach Hochzeit mit EU-Bürger
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#1
Antwort vom 5. August 2019 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Wir werden im Februar heiraten und ich frage mich, inwiefern sich die Grundlage für mich ändert. (z.B. Steuerklasse, ...)
Damit ändert sich die Steuerklasse von 1 nach 4, was aber im Hinblick auf den Steuerabzug zu keiner Veränderung führt.
Theoretisch könntest Du dann in die Steuerklasse 3 wechseln. Dabei sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Gehalt des Ehegatten dem Progressionvorbehalt unterliegt. Da es höher ist als Dein Gehalt dürfte die Einzelveranlagung günstiger sein. Die durch die Steuerklsse 3 erhaltenen Steuervorteile müssten dann nachgezahlt werden. Da ist es also geschickter gleich die Steuerklasse 4 zu behalten.
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