Steuerklasse und Absicherung

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gabi246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse und Absicherung

Ihr Lieben, ich versuche euch mal mein aktuelles Problem zu schildern:
Ich bin Beamtin, 31, keine Kinder und verheiratet mit einem Selbständigen.
Nun geht es um die Steuerklasseneinteilung. Er bzw. sein Steuerberater rät zu 3/5, was bedeutet, dass ich von der 1 in die 5 rutsche und noch „mehr" Abzüge habe.
Hinzu kommt, dass ich für mich keinerlei Absicherung bisher habe. Wir wohnen in einem Haus welches ihm alleine gehört und ich monatlich ein Fixum an Miete ihm bezahle.
Gerne würde ich von euch erfahrenen wissen, ob es hier Sinn macht diese Steuerklassen so zu wählen und wie und was ich angehen kann, damit auch ich später einmal abgesichert bin.
Vielleicht habt ihr ja auch Vorschläge für einen Ehevertrag. Ich danke euch!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Wieso zahlt man als Ehefrau, die mit jemanden in einem haus wohnt, Miete?
Sie sind als Beamtin übrigens einigermassen gut abgesichert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Steuervorauszahlungen werden so festgelegt, dass sie zusammen mit Deiner Lohnsteuer der voraussichtlichen Einkommensteuer entsprechen.

Wenn Du also in die Steuerklasse 5 gehst und hohe Steuern zahlen muss, dann fallen seine Steuervorauszahlungen entsprechend niedrig aus. Die Summe aus Deiner Lohnsteuer und seinen Steuervorauszahlungen bleibt aber gleich unabhängig von Deiner Steuerklasse.

Wenn Du nicht Beamtin, sondern normale Arbeitnehmerin wärst, dann würde ich Dir sogar die Steuerklasse 3 empfehlen, da sich Deine Lohnersatzleistungen nach Deinem Nettogehalt richten eine Beamtin kommt als Lohnersatzleistung allerdings nur Elterngeld in betracht. Sollte also in absehbarer Zeit Nachwuchs geplant sein, so würde ich ebenfalls die Steuerklasse 3 für Dich empfehlen.

Ansonsten sorgt die Steuerklasse 4 für eine einigermaßen faire Verteilung der Steuerlast. Vom Splittingvorteil profitiert dann immer noch alleine Dein Mann.

Zitat:
Vielleicht habt ihr ja auch Vorschläge für einen Ehevertrag.


Warum willst Du einen Ehevertrag abschließen?

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#3
 Von 
Gabi246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wieso zahlt man als Ehefrau, die mit jemanden in einem haus wohnt, Miete?
Sie sind als Beamtin übrigens einigermassen gut abgesichert.


Ich zahle Miete da er praktisch seinen Kredit noch abbezahlt und decke damit zumindest einen Teil der laufenden Kosten. Wobei das für mich nicht wirklich „lukrativ" ist, da ihm das Haus alleine gehört.

Klar bin ich als Beamtin gut abgesichert, habe aber dennoch Bedenken, das ich ihm zum Beispiel im Falle einer Trennung Unterhalt bezahlen müsste, da er ja selbstständig ist.

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#4
 Von 
Gabi246
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Steuervorauszahlungen werden so festgelegt, dass sie zusammen mit Deiner Lohnsteuer der voraussichtlichen Einkommensteuer entsprechen.

Wenn Du also in die Steuerklasse 5 gehst und hohe Steuern zahlen muss, dann fallen seine Steuervorauszahlungen entsprechend niedrig aus. Die Summe aus Deiner Lohnsteuer und seinen Steuervorauszahlungen bleibt aber gleich unabhängig von Deiner Steuerklasse.

Wenn Du nicht Beamtin, sondern normale Arbeitnehmerin wärst, dann würde ich Dir sogar die Steuerklasse 3 empfehlen, da sich Deine Lohnersatzleistungen nach Deinem Nettogehalt richten eine Beamtin kommt als Lohnersatzleistung allerdings nur Elterngeld in betracht. Sollte also in absehbarer Zeit Nachwuchs geplant sein, so würde ich ebenfalls die Steuerklasse 3 für Dich empfehlen.

Ansonsten sorgt die Steuerklasse 4 für eine einigermaßen faire Verteilung der Steuerlast. Vom Splittingvorteil profitiert dann immer noch alleine Dein Mann.

Zitat:
Vielleicht habt ihr ja auch Vorschläge für einen Ehevertrag.


Warum willst Du einen Ehevertrag abschließen?


Vielen Dank für die Erklärung. Also müsste ich mit meinem Mann eine andere Vereinbarung irgendwie treffen damit sich mein zunächst höherer Abzug wieder rechnet.

Bei dem Ehevertrag geht es für mich auch darum, ihm nicht unbedingt Unterhalt im Falle einer Trennung zahlen zu müssen und auch nichts von meiner späteren Pension abgeben zu müssen, da er ja selbstständig ist. Weiß gar nicht, ob das überhaupt so funktioniert.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es kann per Ehevertrag auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden, soweit das nicht dazu führt, dass derjenige auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Aus dem Umstand, dass er Dich gebeten hat in die Steuerklasse 5 zu wechseln habe ich jedoch geschlossen, dass sein Einkommen höher ist als Deins. Dann aber müsste er Unterhalt an Dich zahlen.

Außerdem hat Dein Mann doch hoffentlich eine eigene (private?) Alterssicherung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Also müsste ich mit meinem Mann eine andere Vereinbarung irgendwie treffen damit sich mein zunächst höherer Abzug wieder rechnet.


Wozu soll das gut sein? Da kannst Du doch besser in Steuerklasse 4 bleiben.

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