Steuerklasse wechseln

27. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Marc Olthans
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse wechseln

Hallo zusammen,

mein derzeitiger Glaube ist, dass verheiratete Paare, die in etwa gleich viel verdienen, am besten die Steuerklassen-Kombi 4/4 wählen sollten und Paare, bei denen das Einkommen recht stark voneinander abweicht die Kombi 3/5. In einem anderen Forum habe ich aber gelesen, dass die Wahl der Steuerklassen letztlich egal ist, da dies nur die monatlich abzuführende Lohnsteuer beeinflusst. Mit der Steuererklärung werde schließlich alles „glattgezogen". Die Kombi 4/4 führe zudem tendenziell zu höheren Erstattungen, die Kombi 3/5 müsse man schlechtestenfalls sogar mit einer Nachzahlung rechnen.

Wozu gibt es dann überhaupt die verschiedenen Steuerklassen wenn dies im Endeffekt eh keinen Unterschied macht?

Was bewirkt, dass man bei 3/5 nachzahlen muss?

Macht es bei der Steuererklärung überhaupt einen Unterschied, ob beide Partner in etwa gleich viel verdienen oder die Gehaltsunterschiede erheblich sind?

Danke im Voraus und Grüße

Markus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von Markus Offermanns):
mein derzeitiger Glaube ist, dass verheiratete Paare, die in etwa gleich viel verdienen, am besten die Steuerklassen-Kombi 4/4 wählen sollten und Paare, bei denen das Einkommen recht stark voneinander abweicht die Kombi 3/5. In einem anderen Forum habe ich aber gelesen, dass die Wahl der Steuerklassen letztlich egal ist, da dies nur die monatlich abzuführende Lohnsteuer beeinflusst. Mit der Steuererklärung werde schließlich alles „glattgezogen". Die Kombi 4/4 führe zudem tendenziell zu höheren Erstattungen, die Kombi 3/5 müsse man schlechtestenfalls sogar mit einer Nachzahlung rechnen.


Das ist alles richtig.

Zitat (von Markus Offermanns):
Wozu gibt es dann überhaupt die verschiedenen Steuerklassen wenn dies im Endeffekt eh keinen Unterschied macht?


Damit die Lohnsteuer mit der festgesetzten Einkommensteuer einigermaßen übereinstimmt.

Die Steuerklasse 3 ist dabei so berechnet, dass sie mit der Einkommensteuer übereinstimmt, wenn derjenige in der Ehe Alleinverdiener ist.

Zitat (von Markus Offermanns):
Was bewirkt, dass man bei 3/5 nachzahlen muss?


Um die Lohnsteuer so auf beide Ehegatten zu verteilen, dass sie der Einkommensteuer nahe kommt, müsste beim Lohnsteuerabzug das Einkommen des jeweils anderen Ehegatten bekannt sein. Das ist jedoch nicht der Fall.

Auch bei Steuerklasse 5 beginnt die Steuerlast bei Überschreitung der Freibeträge mit dem Eingangssteuersatz in Höhe von 14%. Das ist jedoch in den meisten Fällen zu wenig, weil eigentlich der Grenzsteuersatz des anderen Ehegatten zugrunde gelegt werden müsste, der bei mittlerem Einkommen etwa bei 30-35% liegt. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten Euro anfällt und ist nicht zu verwechseln mit dem durchschnittlichen Steuersatz.

Um diese Effekte zu vermeiden wurde vor einigen Jahren das Faktorverfahren mit den Steuerklassen 4-Faktor/4-Faktor eingeführt.

Zitat (von Markus Offermanns):
Macht es bei der Steuererklärung überhaupt einen Unterschied, ob beide Partner in etwa gleich viel verdienen oder die Gehaltsunterschiede erheblich sind?


Versteuert wird bei Ehegatten das gemeinsame Gesamteinkommen. Wie sich dieses Einkommen auf beide Ehegatten verteilt, ist dagegen nicht relevant.

Ein Alleinverdiener mit 80.000€ zahlt daher die gleichen Steuern wie zwei Doppelverdiener, bei denen beide je 40.000€ verdienen. Beides bezogen auf das zu versteuernde Einkommen

Unterschiede ergeben sich in so einem Fall in folgenden Punkte:
- Ein Alleinverdiener kann den Arbeitnehmerpauschbetrag nur einmal geltend machen, während Doppelverdiener ihn zweimal geltend machen können.
- Der Alleinverdiener überschreitet in dem Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen, zahlt daher weniger Sozialbeiträge und kann entsprechend auch weniger Beiträge absetzen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc Olthans
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
- Ein Alleinverdiener kann den Arbeitnehmerpauschbetrag nur einmal geltend machen, während Doppelverdiener ihn zweimal geltend machen können.
- Der Alleinverdiener überschreitet in dem Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen, zahlt daher weniger Sozialbeiträge und kann entsprechend auch weniger Beiträge absetzen


Meinst du mit „Alleinverdiener" einen Ledigen vor der Heirat oder tatsächlich den Fall, wo in einer Ehe nur ein Teil erwerbstätig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marc Olthans
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
- Ein Alleinverdiener kann den Arbeitnehmerpauschbetrag nur einmal geltend machen, während Doppelverdiener ihn zweimal geltend machen können.
- Der Alleinverdiener überschreitet in dem Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen, zahlt daher weniger Sozialbeiträge und kann entsprechend auch weniger Beiträge absetzen


Meinst du mit „Alleinverdiener" einen Ledigen vor der Heirat oder tatsächlich den Fall, wo in einer Ehe nur ein Teil erwerbstätig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von Markus Offermanns):
Meinst du mit „Alleinverdiener" einen Ledigen vor der Heirat oder tatsächlich den Fall, wo in einer Ehe nur ein Teil erwerbstätig ist?


Ich meine damit ein Ehepaar, bei dem nur ein Ehegatte erwerbstätig ist.

0x Hilfreiche Antwort

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