Hallo,
Ich bin ganz neu hier und hoffe eine Antwort zu bekommen. Ich habe mich im Vorfeld natürlich schon selbst über dieses Thema informiert, bin aber leider zu keiner zufriedenstellenden Antwort gekommen.
Ich habe eine Frage bzgl einem Steuerklassen Wechsel. Aktuell haben mein Mann und ich, verheiratet, beide die Steuerklasse 4/4.
Aktuell bin ich frisch mit unserem 3. Kind schwanger. Um ein höheres Elterngeld zu erzielen, würden wir gerne noch in diesem Monat den Antrag stellen, dass mein Mann in die Klasse 5 und ich in die Klasse 3 wechsele.
Nun folgende Fragen :
- Wird der Wechsel rückwirkend zum 1.12.2019 erfolgen oder erst ab 1.1.2020?
- Ist der Wechsel nach der Geburt im Aug/Sep 2020 in die Klassen 4/4 dann wieder möglich? Ich werde nach dem Mutterschutz 2 Jahre Elterngeld beziehen.
Weil grundsätzlich kann man ja nur 1x pro Jahr einen Steuerklassen Wechsel vornehmen. Als Ausnahme zählt aber u.a. dass ein weiterer Wechsel im gleichen Jahr möglich ist, wenn ein Ehepartner keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht.
Zählt mein Elterngeld unter diesen Punkt "keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn"?
Oder ist der Wechsel zurück in die 4/4 dann erst ab 1.1.2021 möglich?
Vielen herzlichen Dank vorab für die Rückmeldungen.
Viele Grüße!
Steuerklasse wechseln wegen Elterngeld
Haben Sie sich versteuert?
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Um ein höheres Elterngeld zu erzielen, würden wir gerne noch in diesem Monat den Antrag stellen, dass mein Mann in die Klasse 5 und ich in die Klasse 3 wechsele. Wenn man schwanger ist und das weiß, dürfte es schlicht zu spät sein, um die Höhe des Elterngeldes noch zu beeinflussen. Dafür muß man nämlich 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wechseln...
Vielen Dank für die Antwort.
Also der ET ist 18.8.2020 mein Mutterschutz beginnt somit am 6.7.2020.
Würde ab 1.1.2020 der Steuerklassenwechsel greifen, wären es vor dem Mutterschutz volle 6 Monate und 6 Tage in der neuen Steuerklasse.
D.h. die Zeit mit der vorherigen Steuerklasse wäre weniger (wenn auch nur gering). Aber ich dachte es kommt drauf an, dass bei der Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse herangezogen wird, die zeitlich überwiegt.
Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße!
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Zitat:wären es vor dem Mutterschutz volle 6 Monate und 6 Tage in der neuen Steuerklasse.
Es zählen nur volle Monate. Dann würde es aber 6:6 stehen. Nach § 2d Abs. 3 Satz 2 BEEG gilt bei Gleichstand aber die letzte Steuerklasse. Ein Wechsel zum 01.01.2020 würde also noch funktionieren.
Zitat:Oder ist der Wechsel zurück in die 4/4 dann erst ab 1.1.2021 möglich?
Die Beschränkung, dass die Steuerklassen nur einmal pro Jahr gewechselt werden können, entfällt zum 01.01.2020. Du kannst die Steuerklassen daher in 2020 auch ohne Grund erneut wechseln.
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Das klingt super. Dann werden wir das so machen!
Viele Grüße!
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