Steuerklassen, Partnerin arbeitet im Ausland, lebt aber in Deutschland

6. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassen, Partnerin arbeitet im Ausland, lebt aber in Deutschland

Hallo zusammen,

erstmal vorweg, ich habe schon eine ganze Weile gegoogelt und finde zu meiner Frage eigentlich nur Informationen für den Fall, dass ein Ehepartner im Ausland LEBT, was in meinem Fall aber nicht so ist. Deshalb stelle ich die Frage hier, in der Hoffnung dass sich vielleicht jemand mit dem Thema gut auskennt?!

Also:
Meine Partnerin und ich (verlobt) leben gemeinsam in Deutschland.
Sie arbeitet aber in Schweden (online an einer Uni, Doktorandin) und ist also in Schweden steuerpflichtig (Art. 19 DBA Schweden). Sie erhält ihr Gehalt auf ein Konto in Schweden und zahlt dort auch Steuern.

Jetzt die Frage: Wie verhält es sich nach Eheschließung mit den Steuerklassen?
Ist es dann für mich möglich in Klasse 3 zu wechseln? Oder muss ich weiter wie ein Singel in Klasse 1 bleiben?
Muss sie dann in Deutschland zusätzlich versteuern?
Oder zahlt sie weiter wie bisher ihre Steuern in Schweden?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49234 Beiträge, 17324x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Ist es dann für mich möglich in Klasse 3 zu wechseln?


Ja, möglich ist das. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Zitat (von gasfisher):
Muss sie dann in Deutschland zusätzlich versteuern?


Nein, aber bei einer Zusammenveranlagung unterliegen ihre Einkünfte dem Progressionsvorbehalt.

Zitat (von gasfisher):
Oder zahlt sie weiter wie bisher ihre Steuern in Schweden?


Ja

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#2
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 1x hilfreich)

mh... Ok.
Das Thema Progressionsvorbehalt ist für mich neu...

Verstehe ich das richtig, dass dann das Einkommen meiner Frau zu meinem dazu gerechnet wird, dann durch 2 geteilt und das Resultat ergibt dann das zu versteuernde Einkommen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49234 Beiträge, 17324x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Verstehe ich das richtig, dass dann das Einkommen meiner Frau zu meinem dazu gerechnet wird, dann durch 2 geteilt und das Resultat ergibt dann das zu versteuernde Einkommen?


Und die darauf ermittelte Steuer wird dann wieder verdoppelt.

Im Ergebnis führt das dazu, dass ein Ehepaar, bei dem beide das gleiche Einkommen beziehen, durch den Splittingtarif keinen Vorteil haben.

Je höher die Einkommensdifferenz, desto höher der Steuervorteil für das Ehepaar.

Die Steuerklasse 3 ist dabei so berechnet, als wäre derjenige Alleinverdiener.

Der Progressionsvorbehalt sorgt nun dafür, dass die Steuerlast für den Ehemann so hoch ist wie es wäre, wenn das Einkommen der Ehefrau in Deutschland steuerpflichtig wäre.

Andernfalls würde über die Steuerklasse 3 z.B. der Grundfreibetrag dem Ehemann doppelt gewährt.

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#4
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und die darauf ermittelte Steuer wird dann wieder verdoppelt.

das verstehe ich jetzt nicht. Das würde ja heißen, dass im Grunde drei mal Steuer bezahlt wird: einmal in Schweden und dann doppelt in Deutschland?!

Zitat (von hh):
Der Progressionsvorbehalt sorgt nun dafür, dass die Steuerlast für den Ehemann so hoch ist wie es wäre, wenn das Einkommen der Ehefrau in Deutschland steuerpflichtig wäre.


Das klingt sinnvoll. Aber kann der Mann dann trotzdem in Klasse 3 gehen?

Und was wird eigentlich als das Einkommen der Frau in Schweden veranschlagt? Brutto oder Netto?
Denn in Deutschland wird ja auch nicht das Brutto-Gehalt versteuert, sondern das was vom Butto nach Abzug aller anderen Abgaben und Versicherungen übrig bleibt.
In Schweden sind diese Abgaben alle in der Steuer enthalten.

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#5
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
das verstehe ich jetzt nicht. Das würde ja heißen, dass im Grunde drei mal Steuer bezahlt wird: einmal in Schweden und dann doppelt in Deutschland?!

Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte (steuerpflichtig sowie dem Progressionsvorbehalt unterliegernd) beider Partner addiert und dieser Wert anschließend halbiert, um den Steuersatz (in Prozent) zu ermitteln. Dieser Steuersatz wird dann auf das gesamte in Deutschland steuerpflichtige Einkommen angewandt. Auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte, welche nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wird dieser Satz nicht angewandt. Eine Doppelbesteuerung des schwedischen Gehalts soll somit vermieden werden.

Zitat (von gasfisher):
Und was wird eigentlich als das Einkommen der Frau in Schweden veranschlagt? Brutto oder Netto?


Es wird das erzielte Bruttogehalt zugrunde gelegt, abzüglich in Deutschland anerkannter Abzüge (z.B. Werbungskosten etc.).

Vielleicht hilft es, die Frage der Steuerklasse losgelöst von der Frage zu betrachten, ob man sich nach der Heirat zusammen oder getrennt veranlagen möchte: Man kann in Steuerklasse 3 sein und sich trotzdem getrennt veranlagen, mit zu erwartenden hohen Nachzahlungen im Steuerbescheid. Dafür ist das monatliche Nettoeinkommen höher, mit entsprechenden Folgen für einige Lohnersatzleistungen. Eine Zusammenveranlagung könnte insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Partner in Deutschland deutlich mehr verdient als die Partnerin im Ausland, da sich so der Steuersatz auf das eigene Einkommen reduzieren lässt.

Man muss sich nicht direkt nach der Heirat für immer auf eine Steuerklasse und Zusammen- / getrennte Veranlagung festlegen, sondern kann sich regelmäßig neu entscheiden, je nachdem was für einen Veranlagungszeitraum jeweils sinnvoll erscheint. Einfach mal für sich durchrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49234 Beiträge, 17324x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
das verstehe ich jetzt nicht. Das würde ja heißen, dass im Grunde drei mal Steuer bezahlt wird: einmal in Schweden und dann doppelt in Deutschland?!


Sorry, dass ich mich da unklar ausgedrückt habe. Das war die allgemeine Erklärung, wie der Splittingtarif funktioniert.

Zitat (von gasfisher):
Aber kann der Mann dann trotzdem in Klasse 3 gehen?


Das kann er. Allerdings muss er dann mit einer hohen Steuernachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung rechnen. Die Einkommensteuererklärung ist in der hier beschriebenen Konstellation verpflichtend.

Zitat (von gasfisher):
Und was wird eigentlich als das Einkommen der Frau in Schweden veranschlagt? Brutto oder Netto?


Das Bruttogehalt gekürzt um die Werbungskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2577 Beiträge, 688x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Bruttogehalt gekürzt um die Werbungskosten.
Und zwar nach deutschen Recht! Der Betrag kann daher höher, aber auch niedriger sein, als der Betrag aus dem schwedischen Steuerbescheid!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich hole mal diesen älteren Thread aus der Versenkung, da das Thema durch zu erwartende niedrigere Einkünfte meiner Partnerin (Elternzeit, Teilzeit) interessanter wird.

Nochmal eine Verständnisfrage:

Zitat (von Antananarivo85):
Vielleicht hilft es, die Frage der Steuerklasse losgelöst von der Frage zu betrachten, ob man sich nach der Heirat zusammen oder getrennt veranlagen möchte: Man kann in Steuerklasse 3 sein und sich trotzdem getrennt veranlagen, mit zu erwartenden hohen Nachzahlungen im Steuerbescheid. Dafür ist das monatliche Nettoeinkommen höher, mit entsprechenden Folgen für einige Lohnersatzleistungen. Eine Zusammenveranlagung könnte insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Partner in Deutschland deutlich mehr verdient als die Partnerin im Ausland, da sich so der Steuersatz auf das eigene Einkommen reduzieren lässt.


Verstehe ich das richtig:
Wenn man sich nicht zusammen veranlagt, gibt es keine Reduktion des Steuersatzes durch die Bemessungsgrundlage "Gesamteinkommen".
Daher wäre - wenn St.Klasse 3 gewählt wurde - eine hohe Nachzahlung bis auf das Niveau der Klasse 1 fällig.

Wenn man sich aber gemeinsam veranlagt und somit der besser verdienende Partner A (Kl. 3) einen niedrigeren Steuersatz erhält, dann sind auch geringere Nachzahlungen zu erwarten?
Also eine insgesamt niedrigere Steuerlast? Und somit ein realer finanzieller Vorteil (mehr Geld auf dem Konto)?

Ich habe im Netz immer wieder gelesen, dass es am Ende eigentlich nur Vorteile für eventuelle Lohnersatzleistungen bringt. Selbst wenn der Netto-Lohn erstmal steigt, so kommt man nach der Steuererklärung (Nachzahlungen) auf das gleiche Niveau wie ohne Ehe bzw. andere St.-Klasse.
Also die Frage ist: bringt mir das am Ende wirklich mehr Geld? Oder ist das nur eine Art "reduzierter Abschlag"??

zb. hier:
https://www.finanztip.de/lohnsteuer-steuerklasse/steuerklasse-3-und-5/#:~:text=4%20Millionen%20Lesern-,Wann%20lohnt%20sich%20Steuerklasse%203%20und%205%3F,und%205%20auf%20jeden%20Fall.


Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will.
Und freue mich über fachkundige Beiträge!

-- Editiert von User am 3. April 2025 00:37

-- Editiert von User am 3. April 2025 00:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok. habe gerade nochmal etwas mehr drüber nachgedacht.
Wenn ich das richtig verstehe, ist es so:

die Wahl der Steuerklassen ist eigentlich irrelevant. Diese bestimmt eher wie hoch der "Monatsabschlag ist". Für evtl. Lohnersatzleistungen, kann das relevant sein. nicht aber für die Gesamtsumme der Steuern, die man am Ende für ein Jahr zahlt.

Der Steuersatz ist das Maß der Dinge, der am Ende zu einem absoluten Vorteil führen kann. Und der lässt sich reduzieren durch gemeinsame Bemessung.

Oder??

Wenn ich den jetzt reduziert bekäme, dann sind das vermutlich ein paar wenige Prozent oder?
Und das wiederum sind ein paar Hundert, vielleicht 1000 Euro im Jahr oder??

Danke für eure Hilfe und Geduld! :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49234 Beiträge, 17324x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
Wenn man sich nicht zusammen veranlagt, gibt es keine Reduktion des Steuersatzes durch die Bemessungsgrundlage "Gesamteinkommen".
Daher wäre - wenn St.Klasse 3 gewählt wurde - eine hohe Nachzahlung bis auf das Niveau der Klasse 1 fällig.

Richtig

Zitat (von gasfisher):
Wenn man sich aber gemeinsam veranlagt und somit der besser verdienende Partner A (Kl. 3) einen niedrigeren Steuersatz erhält, dann sind auch geringere Nachzahlungen zu erwarten?
Also eine insgesamt niedrigere Steuerlast? Und somit ein realer finanzieller Vorteil (mehr Geld auf dem Konto)?

Im Prinzip ja. Bei der Zusammenveranlagung gibt es aber nur einen gemeinsamen Steuersatz.

Zitat (von gasfisher):
Ich habe im Netz immer wieder gelesen, dass es am Ende eigentlich nur Vorteile für eventuelle Lohnersatzleistungen bringt.

Richtig, die Festlegung der Einkommensteuer hängt nicht von den gewählten Steuerklassen ab. Mit den Steuerklassen wird lediglich die Höhe der Lohnsteuer festgelegt und damit die Steuervorauszahlung. Der Einkommensteuerbescheid ist dann quasi die Abrechnung und dann werden zuviel gezahlte Steuern erstattet und zu wenig gezahlte Steuern müssen nachgezahlt werden.

Zitat (von gasfisher):
Also die Frage ist: bringt mir das am Ende wirklich mehr Geld? Oder ist das nur eine Art "reduzierter Abschlag"??

Am Ende bringt das daher nicht mehr Geld mit Ausnahme des Falls, dass man Anspruch auf Lohnersatzleistungen hatte. Lohnersatzleistungen richten sich nämlich nach dem Nettoeinkommen und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht ausgeglichen.

Zitat (von gasfisher):
die Wahl der Steuerklassen ist eigentlich irrelevant. Diese bestimmt eher wie hoch der "Monatsabschlag ist". Für evtl. Lohnersatzleistungen, kann das relevant sein. nicht aber für die Gesamtsumme der Steuern, die man am Ende für ein Jahr zahlt.

Richtig

Zitat (von gasfisher):
Der Steuersatz ist das Maß der Dinge, der am Ende zu einem absoluten Vorteil führen kann. Und der lässt sich reduzieren durch gemeinsame Bemessung.

Ja, wobei man das in dem Fall, dass ein Ehegatte seine Einkünfte in Deutschland erzielt und der andere in Schweden nicht pauschal so sagen kann. Wenn der Ehegatte mit dem schwedischen Einkommen das höhere Gehalt hat, dann kann eine Einzelveranlagung sinnvoll sein.

Zitat (von gasfisher):
Wenn ich den jetzt reduziert bekäme, dann sind das vermutlich ein paar wenige Prozent oder?
Und das wiederum sind ein paar Hundert, vielleicht 1000 Euro im Jahr oder??

Die Höhe der Steuerersprnis hängt sowohl von der Differenz beider Einkünfte ab als auch von der absoluten Höhe der Einkünfte.
Im Extremfall, d.h. der eine Ehegatte erzielt sehr hohe Einkünfte (>150.000€ pro Jahr) und der andere Ehegatte erzielt keine Einkünfte kann das auch mehr als 10.000€ ausmachen. Wenn beide Ehegatten etwa das gleiche Einkommen erzielen, dann beträgt der Vorteil dagegen 0€.

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