Steuerklassen, wenn ein Ehepartner im Ausland arbeitet

9. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tanzbär
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen, wenn ein Ehepartner im Ausland arbeitet

Hallo!
Wie verhält es sich mit den Steuerklassen von Ehepartnern, wenn einer davon (dt. Staatsagehöriger, falls wichtig) im Ausland (in diesem Fall Norwegen) arbeitet? Kann der "Daheimgebliebene" Steuerklasse 3 haben oder geht nur 1? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung (Jahresende)? Oder ist man irgendwie gekniffen und beide zahlen in den jeweiligen Ländern den Steuersatz für Ledige? Falls eine gemeinsame Veranlagung möglich ist, kann man auch Doppelte Haushaltsführung und die ganzen Dinge durchziehen, oder? ;)
Würde mich sehr über Auskünfte dazu freuen.
Viele Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das hängt vom genauen Inhalt des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Norwegen ab.

Grundsätzlich ist sowohl die Steuerklasse 3 für den hier wohnenden Ehegatten möglich, wie auch eine gemeinsame Veranlagung.

Ich habe mir jetzt nicht das DBA Norwegen angeschaut, aber im Regelfall gilt folgendes:

Ein Ehepaar gilt als ein Steuerzahler. Es gilt das Welteinkommensprinzip, d.h. das Einkommen ist im Staat des Hauptwohnsitzes zu versteuern. Ausgenommen sind normalerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese werden in dem Land versteuert, in dem sie erzielt werden.

Die Steuerklasse 3 ist für den in Deutschland lebenden Ehegatten möglich, aber nicht zu empfehlen, da dann eine hohe Steuernachzahlung zu erwarten ist. Das Einkommen des in Norwegen lebenden Ehegatten unterliegt der norwegischen Lohnsteuer. In Deutschland wird es nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Die Höhe des norwegischen Einkommens, das in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt wird nach deutschen Steuerrecht, also unter Berücksichtigung der Werbungskosten, wie z.B. doppelte Haushaltsführung ermittelt. Was man in Norwegen machen kann, ist mir nicht bekannt.

Da es sich um eine recht komplexe Materie handelt, ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen.

Unter dem Stichwort 'DBA Norwegen' kann man das DBA mit google einfach finden.

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