Steuerklassen 3/5 oder 4/4

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hobbes1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen 3/5 oder 4/4

Hallo zusammen,

ich werde am 31.08. meine Frau heiraten und wir stehen vor der Entscheidung welche Steuerklassen wir wählen sollen.

Details:
- Mann ca. 68.000€ Jahr 63% des Gesamteinkommens
- Frau ca. 40.000€ Jahr 37% des Gesamteinkommen
- Beide 45 km einfache Wegstrecke zur Arbeit -> Werbungskosten bei Steuererklärung
- Bisher keine Kinder aber werden sicher bald nach der Hochzeit kommen. Das schreibe ich da bei Muttergeld
und Elterngeld usw. ja immer das Netto zurate gezogen wird, was bei 3/5 ja bei der Frau sehr viel niedriger ist.

Ich habe versucht mir das Wissen auf diversen Seiten anzueignen und es scheint so das es eigentlich egal ist ob man 3/5 oder 4/4 (vll. mit Faktor?) nimmt da sich am Ende des Jahres ohnehin durch Nachzahlung oder Steuerrückerstattung alles relativiert?

Ich hab das Ganze mal versucht mit der aktuellen Stkl. 1 zu vergleichen und da scheint es das ich bei der Kombi 3/5 wohl 65€ mehr im Vergleich zu 4/4 mit Faktor habe...was jetzt nicht so der Betrag ist...


Für Antworten, was die Bessere für uns ist, wäre ich sehr Dankbar :-)







-- Editiert von Hobbes1980 am 03.07.2018 15:20

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7 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn demnächst Elterngeldbezug geplant ist:
Derjenige, der in Elternzeit gehen wird: Stkl. 3
Derjenige, der weiter arbeiten wird: Stkl. 5

Dadurch wird das Elterngeld maximiert.
Für die Steuer ist es relativ egal. Sie haben ja schon festgestellt, dass am Jahresende (nach der Steuererklärung) immer das gleiche herauskommt, egal welche Klasse man hat.
Mit der o.g. Kombination haben Sie natürlich erstmal weniger Netto, können sich aber über eine ordentliche Erstattung freuen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Steuerklassen 3/5 ist so berechnet, dass sie günstiger sind, wenn derjenige mit Steuerklasse 3 ca. das 1,5-fache des Bruttoeinkommens des anderen Ehegatten hat. An dieser Grenze seid Ihr nahe dran, so dass 3/5 zu 4/4 nur einen geringen Unterschied macht.

Im Hinblick auf das Elterngeld schließe ich mich jedoch der Empfehlung von drkabo an. Einen Steuerklassenwechsel erst dann vorzunehmen, wenn bereits klar ist, dass die Frau schwanger ist, ist regelmäßig zu spät.

Mit den Steuerklassen 5/3 hat man zwar steuerlich die mit Abstand schlechteste Kombination gewählt, jedoch bekommt man im Rahmen der Steuererklärung die zu viel gezahlt Steuer erstattet. Sollte die Frau in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, so fällt das Elterngeld durch diesen "Trick" deutlich höher aus und das muss dann nicht wieder ausgeglichen werden.

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#3
 Von 
Hobbes1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Sie schreiben das der Steuerklassen wechsel, wenn man erfährt das Frau schwanger ist, regelmäßig zu spät ist. Ich hab das so verstanden das man bis 30.11. die Klassen 1x im Jahr wechseln kann und dann auch rückwirkend. Mal angenommen wir haben nach der Hochzeit am 31.08. beide die Stkl. 4.
Wir stellen im Jan-Feb. 2019 fest das wir schwanger sind, wenn man dann 5/3 beantragt ist es zu spät? Wieso?

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#5
 Von 
Hobbes1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das gerade mal durchgerechnet.
Aktuell mit Stkl. 1 haben wir in Summe ca. 5.360 EUR im Monat
Mit 3/5 (Er/Sie) wären es 5.490€ (+130€ zu Stkl. 1)
Mit 5/3 (Sie/Er) wären es 5.177€ (-183€ zu Stkl. 1)
Mit 4/4(mit Faktor)wären es 5.425€ (+65€ zu Stkl. 1)

Das sieht ja dann so aus das wir monatlich bei der vorgeschlagenen Kombi 5/3 183€ monatlich weniger zur Verfügung haben als aktuell bei Stkl. 1 und 248€ weniger als 4/4 mit Faktor. Das ist ja schon viel Geld.

Aber ich habe das so verstanden das wir bei 5/3 dann einfach am Jahresende bei der Steuererklärung den Differenzbetrag (248€*12=2.976€ +Werbungskosten) zurück erhalten? (grob geschätzt) und bei 3/5 weniger oder ggf. Nachzahlen müssen da wir monatlich weniger Steuern bezahlen?

Wie wird das Mutterschafts- und Elterngeld denn berechnet? Das erhält nur die Mutter oder auch der Vater? Ich habe mich damit noch gar nicht auseinander gesetzt.

-- Editiert von Hobbes1980 am 04.07.2018 10:56

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Aber ich habe das so verstanden das wir bei 5/3 dann einfach am Jahresende bei der Steuererklärung den Differenzbetrag (248€*12=2.976€ +Werbungskosten) zurück erhalten? (grob geschätzt) und bei 3/5 weniger oder ggf. Nachzahlen müssen da wir monatlich weniger Steuern bezahlen?

Im Prinzip: Ja

Das Elterngeld wird nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt berechnet. Es zählt das Einkommen des Partners, der in Elternzeit geht. (Das Elterngeld soll ja den Verlust durch das wegfallende Einkommen ausgleichen). Man kann also das Elterngeld in die Höhe treiben, wenn man das Nettogehalt des Partners, der nach der Geburt zu Hause bleiben wird, vor der Geburt maximiert. Deshalb ist es sinnvoll, dass derjenige, der in Elternzeit gehen wird, die Steuerklasse wählt, die den geringsten Abzug mit sich bringt (also Stkl. 3).
Maßgeblich sind die letzten 12 Monate vor der Geburt. Wechselt man innerhalb dieser 12 Monate die Steuerklasse, dann wirkt sich das nur aus, wenn die "Mehrheit" der 12 Monate die neue Stuerklasse hat. Ergo: Man muss spätestens 7 volle Kalendermonate(!) vor der Geburt die Steuerklasse "optimieren", damit die "optimierte" Steuerklasse auch für das Elterngeld berücksichtigt wird.
Und wenn Sie jetzt mal berücksichtigen, dass sich eine Schwangerschaft ja auch nicht sofort feststellen lässt, dann müssen Sie einsehen, dass die 7 vollen Kalendermonate bis zur Geburt kaum zu schaffen sind, selbst wenn man sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklasse ändert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Aber ich habe das so verstanden das wir bei 5/3 dann einfach am Jahresende bei der Steuererklärung den Differenzbetrag (248€*12=2.976€ +Werbungskosten) zurück erhalten? (grob geschätzt) und bei 3/5 weniger oder ggf. Nachzahlen müssen da wir monatlich weniger Steuern bezahlen?


Richtig, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzte Steuer ist unabhängig von der Steuerklasse. Die Differenz zur gezahlten Lohnsteuer wird erstattet bzw. nachgezahlt.

Zitat:
Wie wird das Mutterschafts- und Elterngeld denn berechnet?


Das wird jeweils auf Basis des Nettogehaltes berechnet, d.h. da spielen die Steuerklassen eine erhebliche Rolle.

Zitat:
Das erhält nur die Mutter oder auch der Vater?


Mutterschaftsgeld erhält die Mutter. Elterngeld erhält derjenige, der Elternzeit beantragt, ggf. auch beide, wenn sie sich die Elternzeit teilen. Das Elterngeld beträgt 67% des Nettogehaltes. Da das Elterngeld jedoch auf 1.800€ begrenzt ist, erhält der Mann auch dann (fast) den Höchstbetrag, wenn er die Steuerklasse 5 hatte.

Zitat:
Ich hab das so verstanden das man bis 30.11. die Klassen 1x im Jahr wechseln kann


Richtig

Zitat:
und dann auch rückwirkend.


Nein, rückwirkend geht das nicht.

Zitat:
Wir stellen im Jan-Feb. 2019 fest das wir schwanger sind, wenn man dann 5/3 beantragt ist es zu spät? Wieso?


Für die Frage, welche Steuerklasse für das Elterngeld maßgebend ist zählt die überwiegende Steuerklasse in den letzten 12 Beschäftigungsmonaten vor der Geburt. Die Steuerklasse muss also mindestens 7 Monate bestanden haben. Hinzuzurechnen sind auch noch 6 Wochen Mutterschutz, so dass die Steuerklasse spätestens 8,5 Monate vor der Geburt geändert werden muss. Da wissen die (meisten) Frauen noch gar nicht, dass sie schwanger sind.

Zu berücksichtigen ist dann noch, dass die Steuerklassen nur zum nächsten Monatsbeginn geändert werden können, so dass man im schlechten Fall auf eine Frist von 9,5 Monaten vor der Geburt kommt.

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