Steuerklassen 4 und 6 bei 2 Minijobs

8. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen 4 und 6 bei 2 Minijobs

Hallo liebe Forenteilnhmer,

Zu meinem Minijob nehme ich nunmehr noch einen zweiten hinzu; Hauptjob existiert nicht.
Selbstverständlich sind beide Arbeitgeber informiert und einverstanden!

Meine Frage, auf die ich bislang keine Antwort finden konnte:

Bislang habe ich Steuerklasse 4, ebenso wie mein Mann, auf meine sonstigen Einkünfte. Dies soll auch so bleiben.
Allerdings muss ich mich ja für jeden der beiden Arbeitgeber für eine Steuerklasse entscheiden bzw. diese nun angeben, da ich ja jetzt in die Versicherungspflicht komme.

Ich habe vor, bei meinem derzeitigen Minijob (450.-) in Steuerklasse 4 zu bleiben und muss wohl oder übel für den zweiten (260.-) Steuerklasse 6 nehmen.

Ist das richtig? Stimmt das so? Habe ich eine andere Möglichkeit?


Vielen Dank für Euer Wissen und einen Rat!

MfG, Martha

PS: Des weiteren warnte mich mein Steuerberater vor, daß ich wohl von beiden die baldige Kündigung bekommen würde, sobald die Arbeitgeber (Einzelunternehmer; bin jeweils einziger Angestellter) bzw. deren Steuerberater merken, was das für ein UNFASSBARER und sich jeden Monat wiederholender Verwaltungsaufwand wäre....Kann das denn sein?
Die oben geschilderte Arbeitssituation ist für mich aus bestimmten und wichtigen Gründen momentan die einzige Lösung, beruflich weiterzukommen, und ich habe daher keine andere Wahl, als das "Risiko" einzugehen.
Schließlich bin ich nicht der Arbeitgeber und habe von beiden das ok bekommen....der Rest ist eigentlich nicht mein Problem....? Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen und das kann man mir doch nicht ankreiden...?

-- Editiert von Martharecht123 am 08.07.2020 21:54

-- Editiert von Martharecht123 am 08.07.2020 21:55

-- Editiert von Moderator am 09.07.2020 20:09

-- Thema wurde verschoben am 09.07.2020 20:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Allerdings muss ich mich ja für jeden der beiden Arbeitgeber für eine Steuerklasse entscheiden bzw. diese nun angeben, da ich ja jetzt in die Versicherungspflicht komme. Nö - einer der Jobs kann als pauschalversteuerter Minijob weitergeführt werden.
Bislang habe ich Steuerklasse 4, ebenso wie mein Mann, auf meine sonstigen Einkünfte. Warum eigentlich, wenn Sie den Job genausogut steuerfrei ausüben können?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Bislang habe ich Steuerklasse 4, ebenso wie mein Mann, auf meine sonstigen Einkünfte.


Ernsthaft? Da freut sich aber der Finanzminister. Da lohnt sich das Arbeiten ja fast nicht mehr.
Warum wird der Job nicht pauschal versteuert?

Zitat:
Dies soll auch so bleiben.


Das solltest Du Dir noch einmal gut überlegen.

Zitat:
und muss wohl oder übel für den zweiten (260.-) Steuerklasse 6 nehmen.


Wenn der erste Job pauschal versteuert würde, dann könnte der zweite Job auf Steuerklasse 4 laufen.

Zitat:
sobald die Arbeitgeber (Einzelunternehmer; bin jeweils einziger Angestellter) bzw. deren Steuerberater merken, was das für ein UNFASSBARER und sich jeden Monat wiederholender Verwaltungsaufwand wäre....Kann das denn sein?


Ja, die Verwaltungskosten sind im Verhältnis zum gezahlten Gehalt ziemlich hoch.

Der Arbeitgeber, der Dir die 260€ zahlen möchte sollte dafür durchaus nochmal mit 150€ weiteren Kosten rechnen, so dass seine Kosten bei über 400€ liegen dürften.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, die Minijobs sind nicht mein ganzes Einkommen, das ich zu versteuern habe, aber mein ganzes Arbeitseinkommen. Daher Steuerklasse 4.

"Nö - einer der Jobs kann als pauschalversteuerter Minijob weitergeführt werden."

Nö. Ich habe mich hinreichend informiert, daß mir von mehreren Seiten versichert wurde, daß bei fehlendem steuerpflichtigem Hauptjob (also mindestens eine Arbeitsstelle über 450.- brutto) es eben KEINE Möglichkeit gibt, eine der beiden Beschäftigungen als Minijob weiterlaufen zu lassen. Das wäre höchstens dann der Fall, wenn ich einen dritten, wiederum geringfügigen Job hinzunehme, der dann gemessen an den anderen beiden, die dann zusammen als "Hauptjob" zählen, wiederum ein steuerfreier Minijob wäre.

Die Kosten, die auf den zweiten Arbeitgeber zukommen, sind interessant. Allerdings ist er, wie gesagt, voll im Bilder, daß ich bereits einen Minijob habe und beide zusammen nunmehr versicherungs- und steuerpflichtig werden. Da kann die Überraschung dann eigentlich nicht soooo groß sein.
Wie gesagt, ich informiere mich seit Tagen eigentlich an ArbeitGEBERstelle über die Bedingungen und Konsequenzen - das müsste ich alles weder machen noch wissen.

Vielen Dank für Euren Rat!

Martharecht123

PS: 150.- im Monat oder im Jahr?? Im Jahr ist das ja jetzt nicht die Welt; ich arbeite ja auch was und das ist demnach kein "Geschenk" vom AG...

PS2: Was die Beweggründe für mein Vorgehen sind, sind diese leider 1. privat und werden daher hier nicht erläutert und 2. zwingend, sodaß ich hier sehr wohl vorübergehend(!) in den sauren Apfel beißen und diese Konstellation so anstreben muss.

-- Editiert von Martharecht123 am 09.07.2020 22:59

-- Editiert von Martharecht123 am 09.07.2020 23:01

-- Editiert von Martharecht123 am 09.07.2020 23:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mich hinreichend informiert, daß mir von mehreren Seiten versichert wurde, daß bei fehlendem steuerpflichtigem Hauptjob (also mindestens eine Arbeitsstelle über 450.- brutto) es eben KEINE Möglichkeit gibt, eine der beiden Beschäftigungen als Minijob weiterlaufen zu lassen.


Da hast Du recht. Das hatte ich übersehen.

Zitat:
Das wäre höchstens dann der Fall, wenn ich einen dritten, wiederum geringfügigen Job hinzunehme, der dann gemessen an den anderen beiden, die dann zusammen als "Hauptjob" zählen, wiederum ein steuerfreier Minijob wäre.


Eine andere Möglichkeit wäre, den AG des ersten Minijobs um eine Gehaltserhöhung von 450€ auf 451€ zu bitten. Dann wäre die Ausübung des anderen Jobs als pauschal versteuerter Minijobs möglich.

Zitat:
PS: 150.- im Monat oder im Jahr??


Im Monat. Er möge seinen Steuerberater nach den genauen Kosten fragen, denn der wird die Gehaltsabrechnung erstellen müssen.

Zitat:
Was die Beweggründe für mein Vorgehen sind,...


Wenn es sich um eine bewusste Entscheidung handelt und die hohe Belastung mit Steuern und Sozialabgaben bekannt ist, dann will ich das auch nicht in Frage stellen. Schließlich ist sowohl bei Steuerklasse 4 und sogar bei Steuerklasse 6 noch mit einer Nachzahlung im Rahmen der Steuererklärung zu rechnen.

Je nach genauer Höhe Deines übrigen Einkommens und des Einkommens Deines Ehegatten können deine Abzüge effektiv nach Steuererklärung über 50% betragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Ggf. könntest Du einen der beiden Minijobs als „kurzfristige Beschäftigung" laufen lassen. Dies wäre möglich bis zu 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, ohne dass beide Jobs dabei zusammengefasst würden. Minijob und kurzfristige Beschäftigung laufen quasi parallel, außer, sie werden beim selben Arbeitgeber ausgeführt.

Aktuell gilt wegen Corona bis zum 31.10.2020 sogar eine Grenze von 115 Arbeitstagen.

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