Hallo
Zu meiner Frage.
Meine jetzige Partnerin befindet sich seid kurzem in Scheidung, und hat noch die Lohnsteuerklasse 4.Sie aber noch nicht geschieden ist, aber getrennt von ihrem noch Ehemann lebt.Da ich nun in kürze bei ihr einziehen werde,und ich die Lohnsteuerklasse 1 habe.Habe ich folgende Fragen an euch.Ich Bitte um einige Antworten.
-Soll sie die Steuerklasse 4 beibehalten , bis die Scheidung durch ist?
-Oder zu welchem Zeitpunkt ändert man die Steuerklasse?
-Ist mit zu berücksichtigen das ich nun bald mit bei ihr wohnen werde, als eheähnliche Lebensgemeinschaft
Danke im voraus für viele gute Antworten
MFG Kaktussssssss
Steuerklassen Änderung
25. September 2007
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Frage vom 25. September 2007 | 16:09
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklassen Änderung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 27. September 2007 | 19:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
sorry falsch
-- Editiert von Sue2801 am 27.09.2007 19:28:14
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#3
Antwort vom 29. September 2007 | 22:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Die Steuerklasse wird ab dem Jahr nach der Trennung (nicht der Scheidung) geändert. Allerdings sind die Abzüge in Steuerklasse 4 und 1 identisch.
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft hat in Deinem Fall keine steuerrechtlichen Auswirkungen.
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