Wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln?

8. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
argeddon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln?

Hallo wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln ?? wir leben gemeinsam in einem Haushalt, Ihr Unterhalt wurde natürlich gestrichen, für die gmeinsamen Kinder Ihres Ex und von Ihr ist der Unterhalt auch noch strittig.
Geht das ?? Wenn ja , wie geht es ??

Würde bei uns wenn es ginge die derzeitige situation erheblich entschärfen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Steuerklassen könnt Ihr nicht wechseln.

Wenn Deiner Lebensgefährtin Sozialleistungen gestrichen oder nicht gewährt werden aufgrund Deines Einkommens, dann kannst Du den Unterhalt an Deine Lebensgefährtin bis zu einem Betrag von 7680€ im Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (Unterhalt für bedürftige Personen). Sollte Deine Lebensgefährtin Unterhalt von ihrem Ex erhalten, wird dieser Betrag entsprechend gekürzt.

Diesen Betrag kannst Du Dir auch als Freibetrag in der Steuerkarte eintragen lassen.

Für die Kinder kannst Du Dir jedoch keine Freibeträge eintragen lassen, da für diese nicht unterhaltspflichtig bist. Unterhalt muss der leibliche Vater zahlen, ggfls. gibt es Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Hallo wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln ??


Habe ich Dir hier schon beantwortet:
<a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=33693&page=2">Forum: Familienrecht, Thema: Unterhaltszahlung kürzen wegen festen Lebenspartner</a>


Das geht leider nur von StKl 2 nach StKl 1 - und damit verbessert sich keiner.
Stkl. 2 - für "echte" Alleinerziehende - d.h. es ist keine weitere Person über 18 jahre in dem Haushalt gemeldet.
Bei Zusammenleben mit einem Partner rutscht man dann in StKl 1, da man eben nicht mehr alleinerziehend ist.
Wenn ihr also zusammen in einem Haushalt lebt, steht Euch beiden nur die Steuerklasse 1 zu. Was das ausmacht, kannst Du hier nachsehen: <a href="http://www.nettolohn.de">Nettolohn</a>

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 09.03.2005 09:11:25

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#3
 Von 
argeddon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok nächste Frage, der unterhalt beträgt derzeit noch 196,-- Euro selber verdient sie ca 480 euro netto ( sucht derzeit eine Ganztagsstelle) Kinder sind 9 und 10 Jahre alt pro Kind zahlt der Vater 76 Euro derzeit (weiss nicht rechtens), wir haben seit Januar gemeinsam ein Haus gemietet und den Wohnort gewechselt zum Wohle der Kinder (bessere Schule, besseres Umfeld Ganztagsschule ab der 5. Klasse mit richti tollen Angeboten)
Jetzt die Frage was kann ich da absetzen da die Lebenshaltungskosten derzeit komplett von mir getragen werden !!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Deine Frau hat Gesamteinkünfte in Höhe von 8.112€ iom Jahr. Davon werden pauschal 624€ abgezogen, verbleiben also 7.488€

Der Betrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 7.680€ wird um diese 7.488€ gekürzt, so dass Du 192€ im Jahr geltend machen kannst :( . Das ist leider bitter wenig.

Für die Kinder kannst Du nichts absetzen. Für diese besteht aber eventuell die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussgeld vom Jugendamt zu erhalten. Habt Ihr Euch danach schon erkundigt?

quote:
Jetzt die Frage was kann ich da absetzen da die Lebenshaltungskosten derzeit komplett von mir getragen werden !!


So ganz stimmt das ja nicht. Einkommen Deiner Freundin, Unterhalt und Kindergeld machen zusammen 1.136€ im Monat aus. Wenn Deine Freundin ALG II oder Sozialgeld bekommen würde, müsste sie auch ungefähr mit diesem Geld auskommen (etwas mehr glaube ich). Deine Ausgaben für die 3 kann man also allenfalls als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten bezeichnen. Wenn der tatsächlich sehr hoch aus fällt, dann ist das Euer Privatvergnügen.

Aus steuerlicher Sicht wäre es übrigens geschickter, wenn der Vater seinen Gesamtunterhalt von 348€ nur für die Kinder zahlen würde. Dann könntest Du nämlich 2.544€ steuerlich geltend machen.

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#5
 Von 
argeddon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

tja aber ob du es glaubst oder nicht die kompletten lebenshaltungskosten werden von mir getragen, und hoch Miete muss gezahlt werden mit nebnekosten und die anderen dinge für die Kiddies auch. Da bleibt mal nicht viel über.

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