Hallo Zusammen,
wir erwarten im November unser erstes Kind. Aktuell sind wir beide in der Steuerklasse 3. Ich verdiene als Angestellter ca. 3.400€ netto, meine Frau verdient als verbeamtete Lehrerin ca. 3.200€ netto.
Geplant ist das Sie in Elternzeit geht (12 Monate). Die 3.200€ Netto ermöglichen dann ja den vollen Elterngeldsatz von 1.800€/mtl.
Jetzt zu meiner Frage: Während Sie dann die in der Elternzeit 1.800€ erhält würde ich gerne die Steuerklassen wechseln, da sich unsere Einkommen jetzt stark unterscheiden. Ich also Steuerklasse 3, meine Frau Steuerklasse 5.
Kann ich diesen Steuerklassenwechsel jederzeit durchführen? Also quasi ab der Geburt?
Steuerklassen bei Geburt - Elterngeld
23. September 2020
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Frage vom 23. September 2020 | 14:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen bei Geburt - Elterngeld
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#1
Antwort vom 23. September 2020 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Aktuell sind wir beide in der Steuerklasse 3.
Wie geht das? Oder ist das ein Tippfehler und es sollte Steuerklasse 4 heißen?
Zitat:Kann ich diesen Steuerklassenwechsel jederzeit durchführen?
Ja
Zitat:Also quasi ab der Geburt?
Immer nur zum Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
In 2021 sollte dann Geld für die zu erwartende Steuernachzahlung zurückgelegt werden.
#2
Antwort vom 24. September 2020 | 07:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, wir sind beide Steuerklasse 4. Aktuell. Sorry für den Tippfehler.
Vielen Dank für die Infos
Zitat:In 2021 sollte dann Geld für die zu erwartende Steuernachzahlung zurückgelegt werden.
Das verstehe ich nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2020 | 07:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Wenn Du in Steuerklasse 3 bist und Deine Frau gleichzeitig Elterngeld bezieht, dann kommt es im Rahmen der Steuererklärung für 2021 wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
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