Steuerklassen bei Geburt - Elterngeld

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
thogeg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen bei Geburt - Elterngeld

Hallo Zusammen,

wir erwarten im November unser erstes Kind. Aktuell sind wir beide in der Steuerklasse 3. Ich verdiene als Angestellter ca. 3.400€ netto, meine Frau verdient als verbeamtete Lehrerin ca. 3.200€ netto.

Geplant ist das Sie in Elternzeit geht (12 Monate). Die 3.200€ Netto ermöglichen dann ja den vollen Elterngeldsatz von 1.800€/mtl.

Jetzt zu meiner Frage: Während Sie dann die in der Elternzeit 1.800€ erhält würde ich gerne die Steuerklassen wechseln, da sich unsere Einkommen jetzt stark unterscheiden. Ich also Steuerklasse 3, meine Frau Steuerklasse 5.

Kann ich diesen Steuerklassenwechsel jederzeit durchführen? Also quasi ab der Geburt?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Aktuell sind wir beide in der Steuerklasse 3.


Wie geht das? Oder ist das ein Tippfehler und es sollte Steuerklasse 4 heißen?

Zitat:
Kann ich diesen Steuerklassenwechsel jederzeit durchführen?


Ja

Zitat:
Also quasi ab der Geburt?


Immer nur zum Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

In 2021 sollte dann Geld für die zu erwartende Steuernachzahlung zurückgelegt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thogeg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir sind beide Steuerklasse 4. Aktuell. Sorry für den Tippfehler.

Vielen Dank für die Infos

Zitat:
In 2021 sollte dann Geld für die zu erwartende Steuernachzahlung zurückgelegt werden.


Das verstehe ich nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn Du in Steuerklasse 3 bist und Deine Frau gleichzeitig Elterngeld bezieht, dann kommt es im Rahmen der Steuererklärung für 2021 wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen