Steuerklassen - lohnt sich ein Wechsel in 3/5 bei der Hochzeit für dieses Jahr?!

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Franziska86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen - lohnt sich ein Wechsel in 3/5 bei der Hochzeit für dieses Jahr?!

Hallo,

ich habe gleich mehrere Anliegen auf einmal, die alle irgendwie zusammen hängen.
A (Brutto: 2265€, Netto:1406€ plus Zuschläge) und B, 22 Jahre, ohne jegliches Einkommen bis auf das Kindergeld von 164€ wohnen seit letztem Jahr zusammen. Nun möchten A und B gern nächsten Monat heiraten. Gleichzeitig ziehen beide berufsbedingt um, da A in einer anderen Stadt Arbeit gefunden hat (170km entfernt).
In wie weit lohnt sich ein Steuerklassenwechsel in 3/5 bei der Hochzeit für dieses Jahr?! Womit darf man rechnen? Und für das nächste Jahr: Angenommen B macht eine Ausbildung ab Februar und verdient brutto 650€ -> warum muss man bei 3/5 nachzahlen am Ende des Jahres? Unter welchen Vorrausetzungen muss man überhaupt nachzahlen? Oder kann man sagen, dass man grundsätzlich bei 3/5 nahczhalen muss?
Außerdem gibt es das Problem mit dem KIndergeld. B hat dies ja noch bezogen. Bei der Hochzeit fällt dies weg- logisch.Nun hat B aber gelesen, dass die Stadt das Kindergeld für das komplette Jahr zurück fodern kann. Unter welchen Vorraussetzungen und wie wird da was berchnet?
Ich hoffe sehr, dass mir da jemand auskunft drüber kann...danke!

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9 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Franziska,

die Steuerklassen regeln nur die Vorauszahlung, daher ist es letztendlich egal, welche Klasse man wählt (von dem Zinsverlust einmal abgesehen).

Wenn noch in diesem Jahr geheiratet wird, ist das für euch steuerlich sehr gut, denn ihr werdet für das gesamte Jahr zusammen veranlagt (ihr müsst dann Mitte nächsten Jahres eine Steuererklärung machen und bekommt eine nennenswerte Rückerstattung). Im nächsten Jahr wird höchstwahrscheinlich auch 3/5 die bessere Wahl sein, da die Einkommen sehr unterschiedlich sind, aber - wie gesagt - letztendlich ist die Steuer immer gleich hoch. Anmerkung: Bei Einkommen auf Klasse 5 bestehet Erklärungspflicht.

Mit dem Kindergeld kenne ich mich nicht so gut aus, aber von einer Rückzahlung aufgrund einer Hochzeit habe ich nie gehört. Vielleicht weiß dazu noch jemand anderes etwas.

MfG Stefan


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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

-- Editiert am 25.09.2009 12:36

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#2
 Von 
Franziska86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn nächstes Jahr dann Person A (dann Bruttogehalt von knapp über 2500€) Steuerklasse 3 nimmt und Person B (eventuell ab Februar oder August eine Ausbildung macht- Brutto ca. 650€) die 5, dann würde ja Person A mehr Netto rausbekommen. Logisch. Aber in wie fern das mit der Nachzahlung ist, begreife ich einfach nicht. Viele sagen ja, dass man bei 4/4 IMMER eine Rückzahlung bekommt, während man bei 3/5 fast immer nachzahlen muss. In wie weit ist diese Aussage richtig? Und was kann man machen, dass eben keine Nachzahlung kommt?


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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo nochmal,

quote:
Aber in wie fern das mit der Nachzahlung ist, begreife ich einfach nicht.
Die Person mit Klasse 3 übernimmt praktisch den Grundfreibetrag von der anderen Person. Wenn diese nun auch Einkommen hat, ist dort der Steuerabzug häufig zu niedrig.

quote:
Viele sagen ja, dass man bei 4/4 IMMER eine Rückzahlung bekommt, während man bei 3/5 fast immer nachzahlen muss. In wie weit ist diese Aussage richtig?
So pauschal kann man das nicht sagen, aber tendenziell stimmt das schon. Bei 4/4 kommt es zumindest nie zu einer Nachzahlung (vorausgesetzt, es gibt keine weiteren unversteuerten Einkünfte wie etwa Vermietung, oder Einkünfte, die mit Progressionsvorbehalt wie etwa Elterngeld oder ALG 1).

quote:
Und was kann man machen, dass eben keine Nachzahlung kommt?
4/4 wählen. Oder mit einem Online-Steuerrechner die wirkliche Steuer kalkulieren und jeden Monat einen entsprechenden Betrag zurücklegen (auf einem Tagesgeldkonto bringt das dann noch ein wenig Zinsen).

Steuerrechner

MfG Stefan


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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn ein Ehegatte kein Einkommen hat, dann ist es in jedem Fall sinnvoll, dass der andere Ehegatte in Steuerklasse 3 wechselt. Die Steuerklasse 3 ist so berechnet, dass der Steuerabzug für einen Alleinverdiener korrekt ist.

Bei 2.265€ brutto zahlst Du in Steuerklasse 1 eine Lohnsteuer in Höhe von 317,33€ monatlich. Hinzu kommen noch Soli (17,45) und Kirchensteuer (25,38€).

In der Steuerklasse 3 zahlst Du 77,16€ Lohnsteuer, einen Soli von 0€ und Kirchensteuer in Höhe von 6,17€. Dein Nettogehalt steigt also um ca. 278€ monatlich, wenn Du in die Steuerklasse 3 wechselst.

Durch Abgabe einer Steuererklärung wird quasi die Steuerklasse 3 rückwirkend für das gesamte Jahr angerechnet. Da gilt nur dann, wenn man Alleinverdiener in der Ehe ist.

Für 2010 gilt folgendes (Angaben auf Basis des Steuerrechtes 2009):

Ehefrau 2.500€ brutto, Ehemann 650€ brutto

Steuerklasse 3/5: Ehefrau 124,33€ LSt, Ehemann 80,25€ LSt, zusammen 204,58€ LSt

Steuerklasse 4/4: Ehefrau 384,00€ LSt, Ehemann 0,00€ LSt, zusammen 384,00€ LSt

Zu zahlende Einkommensteuer nach Steuererklärung: zusammen 3.304€ jährlich, bzw. 275,33€ monatlich. Diese Festsetzung ist unabhängig von der Wahl der Steuerklassen.

Bei der Wahl der Steuerklassen 3/5 käme es also im Rahmen der Steuererklärung zu einer Nachzahlung von 849€ und bei den Steuerklassen 4/4 zu einer Erstattung von 1.304€. Bei der Wahl der Steuerklasse 3/5 ist man daher auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Arbeitseinkommen in Steuerklasse 5 erzielt wurde.

Ab dem Jahr 2010 gibt es als zusätzliche Möglichkeit noch das sogenannte Faktorverfahren. Dabei trägt das Finanzamt auf der Steuerkarte beider Ehegatten einen Faktor ein, der dazu führt, dass die gemeinsam zu zahlende Steuer der am Jahresende tatsächlich zu zahlenden Steuer möglichst nahe kommt. Anhand der Eintragung der Faktoren kann der AG allerdings ungefähr abschätzen, wie hoch das Einkommen des jeweiligen Ehegatten ist.

Trotz der damit verbundenen möglichen Nachzahlung würde ich die Steuerklassenkombination 3/5 empfehlen, wenn Ihr Euch nicht das Faktorverfahren wählen wollt.




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-- Editiert am 25.09.2009 16:57

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#5
 Von 
Franziska86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

könnten wir dann für 2009 bei der hochzeit uns in die 3/5 einstufen lassen und wenn ich nächstes jahr wirklich eine ausbildung finden sollte wieder wechseln in 4/4? hab gelesen, dass ein wechsel einmal im jahr machbar ist. nur wann fängt das jahr an? immer von januar bis dezember oder von da an, wo wir zum ersten mal wechseln? ich weiß, manches sind "blöde" fragen, aber ich hab davon keinerlei ahnung....

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
immer von januar bis dezember
So ist es.

MfG Stefan


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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Und warum wollt Ihr in Steuerlasse 4/4 wechseln, sobald Du eine Ausbildung findest?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Franziska86
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wäre doch dann am Besten, wenn man nicht nachzahlen möchte- oder nicht? Denn nachzahlen möchten wir auf keinen Fall. Dann verzichten wir lieber im Monat auf ein paar Euro, bekommen aber dann 2011 ein paar Euro erstattet.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Das wäre doch dann am Besten, wenn man nicht nachzahlen möchte- oder nicht?


Wenn Ihr mit der Nachzahlung ein so großes psychologisches Problem habt und dafür dem Staat lieber ein zinsloses Darlehen gebt, dann ist das richtig.

Ich persönlich würde lieber jeden Monat 180€ mehr haben wollen und davon dann 70€ für die Nachzahlung zurücklegen. Dann gibt einem umgekehrt das Finanzamt ein zinsloses Darlehen. Dem Finanzamt gefällt so etwas aber gar nicht und daher legt es wahrscheinlich eine Steuervorauszahlung fest in Höhe von ca. 210€ pro Quartal, damit Ihr eben keinen Zinsvorteil durch die Wahl der Steuerklasen habt.

Wie schon dargestellt, gibt es ab 2010 auch noch das sogenannte Faktorverfahren, bei dem die Steuern weitgehend korekt abgezogen werden, so dass es weder zu einer Nachzahlung noch zu einer Erstattung kommt.

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