Steuerklassen und Elterngeld

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
paimutan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklassen und Elterngeld

Hallo zusammen,

die ganze Steuerthematik ist für mich noch sehr kompliziert, daher hoffe ich hier auf Hilfe.

Meine Freundin und ich erwarten im Juli 2014 unser erstes Kind. Neben der großen Freude kommen da auch gleich finanzielle Fragen auf. Da wir beide zur Zeit annähernd gleich verdienen (ich ca. 4750 brutto, sie ca. 4500), würden wir bei einer eventuellen Heirat ja nach meinem Verständnis in die Steuerklasse IV kommen die beim Netto erstmal keine Unterschiede zu jetzt bedeuten würde.

Nun habe ich gelesen daß es seit 2013 neue Regelungen gibt nach denen man vor einer Geburt sieben Monate in einer günstigen Steuerklasse gewesen sein muß um keine Nachteile zu haben. Eine Spontanhochzeit in den nächsten zwei Monaten kommt sicher nicht in Frage, schließlich wollen wir die ersten drei Monate abwarten ob soweit alles gesund ist.

Nun meine Fragen:

- Wie stellt man es am besten an wenn es ums Elterngeld geht? Die Frau möchte ohnehin länger zu Hause bleiben, soll sie in unserer Konstellation die vollen 12 Monate machen und ich die 2 Monate um auf die Maximalzahl von 14 Monaten zu kommen die gefördert werden?
- Würde sich, um ein höheres Elterngeld zu bekommen, eine Heirat vor der Geburt auszahlen? Müsste man dazu nach der Heirat trotz des momentan relativ ausgeglichenen Gehalts in die Klassen III/V (Mann/Frau) wechseln oder würde das gar nicht erst genehmigt?
- Ab wann lohnt sich rein steuerlich gesehen eine Hochzeit für uns? Noch vor der Geburt oder eher danach wenn die Frau ggf. erstmal weniger verdient als jetzt weil sie vielleicht halbtags arbeitet oder einen anderen Job annimmt? Angenommen wir hätten im zweiten Halbjahr 2014, also nach der Geburt, eine Hochzeit anstehen, sollte man erstmal in den Klassen IV/IV bleiben weil die Frau ja im Mutterschutz nur Elterngeld bezieht? Wäre ein Wechsel in III/V nach dem 30.11. überhaupt noch möglich?
- Die Klasse IV/IV mit Faktor habe ich noch nicht ganz verstanden. Sollte man die in unserer Konstellation wählen oder lieber normal bei IV/IV bleiben?


Es wäre super wenn ihr mir hier auch mit kurzen Kommentaren helfen könntet.

Vielen Dank im Voraus!

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wie stellt man es am besten an wenn es ums Elterngeld geht? Die Frau möchte ohnehin länger zu Hause bleiben, soll sie in unserer Konstellation die vollen 12 Monate machen und ich die 2 Monate um auf die Maximalzahl von 14 Monaten zu kommen die gefördert werden?


Da Sie ohnehin nahezu identisch hohe Bruttolöhne haben, würde ich an ihrer Stelle so verfahren, ja.

quote:
Würde sich, um ein höheres Elterngeld zu bekommen, eine Heirat vor der Geburt auszahlen?


Ja, wobei Sie ohnehin schon fast zu spät dran sind. Ihre Frau müsste dann 7 Monate vor Geburt bereits in der besseren Steuerklasse sein. Das wird knapp. Insofern ist es fast schon egal.

quote:
Ab wann lohnt sich rein steuerlich gesehen eine Hochzeit für uns? Noch vor der Geburt oder eher danach wenn die Frau ggf. erstmal weniger verdient als jetzt weil sie vielleicht halbtags arbeitet oder einen anderen Job annimmt?


Wenn Ihre Frau in 2014 im Job pausiert wegen Kind, sollten Sie spätestens am 31.12.2014 heiraten, damit Sie in 2014 die gemeinsame Veranlagung bekommen.

quote:
Angenommen wir hätten im zweiten Halbjahr 2014, also nach der Geburt, eine Hochzeit anstehen, sollte man erstmal in den Klassen IV/IV bleiben weil die Frau ja im Mutterschutz nur Elterngeld bezieht?


Eventuell könnte es dann sinnvoll sein, wenn Sie III/V wählen, damit Sie ein höheres Netto ausgezahlt bekommen. Wobei sich diese Differenzen nach der Steuererklärung sowieso wieder ausgleichen.

quote:
Wäre ein Wechsel in III/V nach dem 30.11. überhaupt noch möglich?


Nicht mehr im Kalenderjahr 2014, sondern frühestens zum 1.1.2015.

quote:
Die Klasse IV/IV mit Faktor habe ich noch nicht ganz verstanden. Sollte man die in unserer Konstellation wählen oder lieber normal bei IV/IV bleiben?


Vorteil: Es kommt ein höheres Nettogehalt raus. Nachteil: Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Außerdem gleichen sich die Vorteile wie gesagt sowieso aus, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mal weg vom rechtlichen: Diese Begründung hier habe ich nicht verstanden:

quote:
Eine Spontanhochzeit in den nächsten zwei Monaten kommt sicher nicht in Frage, schließlich wollen wir die ersten drei Monate abwarten ob soweit alles gesund ist.


Wie meinen Sie das? Wieso hängt die Hochzeit von der Gesundheit des Kindes ab? (Ist jetzt für Ihre rechtlichen Fragen irrelevant, das interessiert mich mehr offtopic.)

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paimutan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzungen, sehr hilfreich. Das mit dem Zuspätsein war mir schon bewusst, allerdings hat man ja in Klasse IV keine Änderungen und somit stellt sich für uns die Frage nach dem Zuspätkommen ja nicht. Dann lieber in Ruhe auf den Nachwuchs vorbereiten und so lange in Klasse 1 bleiben.

Eine Frage noch zu Klasse IV. Wenn ich mit Faktorisierung mehr Netto rausbekomme, sagen Sie daß ich dann bei der verpflichtenden Steuererklärung Nachzahlungen ans Finanzamt zu erwarten habe?

Zu Ihrer Frage bezüglich der Hochzeit. Es soll ja Paare geben die wegen einer bevorstehenden Geburt schnell noch heiraten um Steuervergünstigungen zu bekommen. Ich hatte das wegen der Elterngeldthematik überlegt weil man da ja für ein Jahr schon Einbußen hinnehmen muß. Aber so ein Ereignis will ja auch geplant und nicht überstürzt werden, und da sich bei uns keine großen Unterschiede ergeben würden, gehen wir das Thema lieber ganz romantisch und in Ruhe an.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wenn ich mit Faktorisierung mehr Netto rausbekomme, sagen Sie daß ich dann bei der verpflichtenden Steuererklärung Nachzahlungen ans Finanzamt zu erwarten habe?


Nein, wenn keine Besonderheiten vorliegen (z.B. Ausstieg aus dem Beruf) und keine Änderung was die Gehälter angeht, dann gibt es im Faktorverfahren keine Nachzahlung.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Das mit dem Zuspätsein war mir schon bewusst, allerdings hat man ja in Klasse IV keine Änderungen und somit stellt sich für uns die Frage nach dem Zuspätkommen ja nicht.


Wenn Ihr noch in diesem Jahr heiratet, könnt Ihr auch für dieses Jahr den Splittingtarif bei der Einkommensteuer in Anspruch nehmen.

quote:
Eine Frage noch zu Klasse IV. Wenn ich mit Faktorisierung mehr Netto rausbekomme, sagen Sie daß ich dann bei der verpflichtenden Steuererklärung Nachzahlungen ans Finanzamt zu erwarten habe?


Nein, die Faktorisierung ist so gerechnet, dass die Steuerlast passt. Allerdings kann sich herausstellen, dass die Berechnungsgrundlage für den Faktor geändert hat (z.B. durch Gehaltserhöhungen). Die Auswirkungen so einer Änderung kann in beide Richtungen gehen. Sofern es sich um geringfügige Änderungen in den Verhältnissen handelt, ist die daraus resultierende Steuernachzahlung oder -erstattung ebenfalls geringfügig.

quote:
Es soll ja Paare geben die wegen einer bevorstehenden Geburt schnell noch heiraten um Steuervergünstigungen zu bekommen.


Der Grund ist typischerweise, dass z.B. die Frage des Sorgerechtes dann klar ist und z.B. auch keine Vaterschaftsanerkenntnis o.ä. notwendig sind. Steuerlich ist es egal, ob die Heirat vor oder nach der Geburt erfolgt. Die Steuervorteile durch die Heirat gelten grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr, in dem die Heirat erfolgt ist unabhängig davon, ob die Heirat vor oder nach der Geburt erfolgt ist, sogar unabhängig davon, ob überhaupt eine Geburt erfolgt ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.894 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen