Steuerklassenänderung, Kinderfreibetrag, Elterngel

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
AmelieMaria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassenänderung, Kinderfreibetrag, Elterngel

Ich habe im August 2011 geheiratet. Mein Mann und ich haben noch keine Steuerklassenänderung vorgenommen, haben also beide 1. Ich erhalte aufgrund der Geburt meines Kindes ab sofort Elterngeld in Höhe von ca. 1000Euro. Mein Mann verdient ca 2000Euro Netto.
Ich würde nun gerne die Steuerklasse ändern. Was brauche ich hierfür und wohin muss ich gehen?
Wie bekommt mein Mann den Kinderfreibetrag und das Kind eingetragen? Geht das auch rückwirkend zum Geburtstermin(Februar 2012)?
Kann ich die Steuerklasse rückwirkend ändern?Wir haben ja schon im August geheiratet.
Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Eintragungen werden beim Finanzamt beantragt und vorgenommen.

Für 2011 lässt sich rückwirkend nichts mehr ändern. Den Steuervorteil für die Heirat muss man sich dann über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung holen.

Für 2012 lässt sich die Steuerklasse nur für die Zukunft ändern. Der Kinderfreibetrag kann jedoch ab Geburt eingetragen werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AmelieMaria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!!!
Kann ich das für meinen Mann erledigen? Was brauche ich dafür? Lohnsteuerkarte von 2010?

Vielen Dank nochmal!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arturn
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für die Antwort!!!
Kann ich das für meinen Mann erledigen? Was brauche ich dafür? Lohnsteuerkarte von 2010?

Vielen Dank nochmal!


Sicherlich können Sie das machen, indem Sie sich eine Vollmacht erteilen lassen.
Dafür würde ich ggf. die Lohnsteuerkarte 2010 mitnehmen (sofern aber auch nur danach gefragt wird), denn ab 2011 gibt es eine solche ja nicht mehr, schließlich wird alles elektronisch gemacht.

Sie könnten bei Ehegatten zwischen 4/4 und 3/5 entscheiden. DIe Kinderfreibeträge jedoch nur bei Lohnsteuerklasse 4 und Lohnsteuerklasse 3 ändern, die 5 ist hiervon ausgeschlossen!

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