Hallo, ich habe seit Jahren St-Kl. 2 mit 1,0 Kinderfreibeträgen. Mein Ex-Mann zahlt seit Jahrzehnten keinen Unterhalt und daher 1,0. Jetzt in der Januar-Abrechnung steht St.-Kl. 1 und 0 Kinderfreibeträge.
Lt. Finanzamt Oberhausen muss der Kinderfreibetrag jedes Jahr beantragt werden. In der Steuererklärung habe ich immer Anlage Kind ausgefüllt und die dortigen Angaben gemacht. Jetzt soll ich Anlage K ausfüllen und Anlage außergewöhnliche Belastungen, damit mir der Schwerbehindertenfreibetrag (Sohn 80 %) übertragen wird.
In der Anlage K kann ich jemanden den Freibetrag übertragen und es wird immer die Unterschrift von beiden Elternteilen verlangt. Was soll ich da ausfüllen - kein Kontakt mehr zum Vater. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Susanne
-- Editiert von Moderator am 29.01.2021 14:59
-- Thema wurde verschoben am 29.01.2021 14:59
Steuerklassenänderung durch das Finanzamt
27. Januar 2021
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Frage vom 27. Januar 2021 | 18:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenänderung durch das Finanzamt
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#1
Antwort vom 27. Januar 2021 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Lt. Finanzamt Oberhausen muss der Kinderfreibetrag jedes Jahr beantragt werden.
Wenn das Kind volljährig ist, muss man die Eintragung auf der Steuerkarte jedes Jahr neu beantragen.
Zitat:In der Steuererklärung habe ich immer Anlage Kind ausgefüllt und die dortigen Angaben gemacht.
Da galt dann nur für die vergangenen Jahre.
Zitat:Jetzt soll ich Anlage K ausfüllen und Anlage außergewöhnliche Belastungen, damit mir der Schwerbehindertenfreibetrag (Sohn 80 %) übertragen wird.
Die Empfehlung ist völlig korrekt.
Zitat:kein Kontakt mehr zum Vater. Kann mir jemand helfen?
Dann kannst Du die Anlage K nicht nutzen und musst jedes Jahr die Übertragung im Rahmen der Steuererklärung beantragen.
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