Steuerklassenänderung durch das Finanzamt

27. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
ariusob2203
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenänderung durch das Finanzamt

Hallo, ich habe seit Jahren St-Kl. 2 mit 1,0 Kinderfreibeträgen. Mein Ex-Mann zahlt seit Jahrzehnten keinen Unterhalt und daher 1,0. Jetzt in der Januar-Abrechnung steht St.-Kl. 1 und 0 Kinderfreibeträge.
Lt. Finanzamt Oberhausen muss der Kinderfreibetrag jedes Jahr beantragt werden. In der Steuererklärung habe ich immer Anlage Kind ausgefüllt und die dortigen Angaben gemacht. Jetzt soll ich Anlage K ausfüllen und Anlage außergewöhnliche Belastungen, damit mir der Schwerbehindertenfreibetrag (Sohn 80 %) übertragen wird.
In der Anlage K kann ich jemanden den Freibetrag übertragen und es wird immer die Unterschrift von beiden Elternteilen verlangt. Was soll ich da ausfüllen - kein Kontakt mehr zum Vater. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Susanne


-- Editiert von Moderator am 29.01.2021 14:59

-- Thema wurde verschoben am 29.01.2021 14:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Lt. Finanzamt Oberhausen muss der Kinderfreibetrag jedes Jahr beantragt werden.


Wenn das Kind volljährig ist, muss man die Eintragung auf der Steuerkarte jedes Jahr neu beantragen.

Zitat:
In der Steuererklärung habe ich immer Anlage Kind ausgefüllt und die dortigen Angaben gemacht.


Da galt dann nur für die vergangenen Jahre.

Zitat:
Jetzt soll ich Anlage K ausfüllen und Anlage außergewöhnliche Belastungen, damit mir der Schwerbehindertenfreibetrag (Sohn 80 %) übertragen wird.


Die Empfehlung ist völlig korrekt.

Zitat:
kein Kontakt mehr zum Vater. Kann mir jemand helfen?


Dann kannst Du die Anlage K nicht nutzen und musst jedes Jahr die Übertragung im Rahmen der Steuererklärung beantragen.

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