Steuerklassenwahl bei "EU"-Ehen....?

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Samson1963
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerklassenwahl bei "EU"-Ehen....?

Hallo zusammen,

habe ein paar Fragen zur ESt bzw. zu den Steuerklassen:

Als geschiedener habe ich ja StKl. 1.
Wenn ich im Laufe des nächsten Jahres meine Lebenspartnerin heirate, würde ich ja "normalerweise" wieder StKl. 3 erhalten.

Nun ist meine Dann-Ehefrau aber aus dem benachbarten EU-Ausland und wohnt und arbeitet dort auch. Ich "lebe" ebenfalls im Ausland habe jedoch, aus beruflichen Gründen, meinen Erstwohnsitz in Deutschland.

Wie wird in so einem Fall die Eheschließung steuerlich berücksichtigt und wie verhält es sich dann mit der normalerweise gemeinsamen ESt-Erklärung am Jahresende?

Vielen Dank und Gruss

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da Du gar nicht in Deutschland lebst, bist Du in Deutschland auch nicht steuerpflichtig.

Du bist steuerpflichtig in dem Land, in dem Du lebst. Dessen Steuergesetze sind auch anwendbar.

Bei der Beurteilung dieser Frage spielt es keine Rolle, wo man angemeldet ist, sondern nur, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Samson1963
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hh,

ich lebe ganz sicher in Deutschland, da ich aus beruflichen Gründen einen deutschen Erstwohnsitz haben muss.
Diesen nutze ich auch, zumindest Mo-Fr.
Ich denke da kann ich von von einem überwiegenden Aufenthalt in dieser Wohnung in Deutschland reden.
Daher zahle ich ja auch meine Steuern in Deutschland. Daran wird sich auch nichts ändern.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Sorry, ich hatte das so verstanden, dass Du nur einen pro-forma Wohnsitz in Deutschland hast und im Ausland arbeitest und auch dort wohnst.

Wenn das Einkommen Deiner Frau mehr als 12272€ beträgt und zu mehr als 10% im Ausland erzielt wird, dann bekommst Du leider nicht die Steuerklasse III, sondern behältst die Steuerklasse I. Auch bei der Einkommensteuererklärung wird bei Dir dann nicht der Splittingtarif angewendet.

Ob es in Deinem Fall Sonderregelungen durch ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, müsste aber noch geklärt werden. Die Regelungen können dann aber kompliziert werden und die Hilfe eines Steuerberaters erfordern.


-- Editiert von hh am 02.12.2004 16:03:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Samson1963
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hh,

Danke für Deine erweiterte Klarstellung.

Du hast sicher Recht das es bzgl. der Sonderregelungen wohl am besten über einen Steuerberater zu prüfen ist.

Wir hatten schon damit gerechnet, dass es sich nicht so einfach darstellt.

Vielen Dank und Gruss

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen