Steuerklassenwahl nach Eheschließung

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
S.J.Richter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassenwahl nach Eheschließung

Wir dürfen nun in die IV / IV wechseln. Dies haben verschiedenste Steuerechner in Internet ausgegeben.
Was aber nicht berücksichtigt werden konnte ist, dass einer von uns Nebenbruflich noch Geld verdient. Hat das nicht auch eine Auswirkung bzw sollte eine Auswirkung haben bei der Wahl der Steuerklasse ?
Für Infos oder Links dazu wären wir sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Den Nebenverdienst können Sie vernachlässigen. Beiden in Steuerklasse IV ist o.k.

Miledy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Nebenverdienst spielt bei der Wahl der Steuerklasse keine Rolle. Sollte aufgrund des Nebenverdienstes eine Steuervorauszahlung festgesetzt werden, so wird die Höhe der Vorauszahlung in abhängigkeit Eurer Steuerklassenwahl festgesetzt.

Die Wahl de Steuerklassenkombination IV/IV ist also in Ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

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