Einen wunderschönen Abend, liebe Community.
Wie man evtl. anhand meinem Profil erkennen kann, bin ich neu dabei in der Community.
Ich hoffe mir kann man hier gut weiterhelfen bzgl. meiner Frage.
Ich bin Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und somit vorerst in einem zeitlich begrenzten 'Beamtentarif' und dementsprechenden Steuerabgaben. Keine Kirchensteuer. Private Pflegepflichtversicherung.
Aktuell Steuerklasse 1. Meine Hochzeit findet in April statt, wohnhaft in Deutschland.
Meine zukünftige Frau - Arbeitslos - wohnhaft Indien - kommt erst 2 Monate nach der Hochzeit nach Deutschland.
Nach meinem aktuellen Wissenstand kann ich erst in den Genuss der Steuerklasse 3 kommen, wenn meine Frau in Deutschland ihren Wohnsitz hat.
Diesbezüglich meine Frage..
Ich muss ja bei der Bundeswehr angeben, dass ich nun verheiratet bin, wird dann die Steuerklasse 4 genutzt?
Kann ich dann meine Steuerklasse auf 3 rückwirkend ändern, wenn sie dann nach 2 Monaten in Deutschland ist?
Welche Steuerklasse bekommt meine Frau? Muss ich sie Arbeitslos melden?
Wie ist der genaue Ablauf hierbei, bin in diesem Thema total der Unwissende..
Bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Singh
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-- Editiert ishaltso am 13.02.2015 19:41
Steuerklassenwahl nachträglich/Rückwirkend?
13. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2015 | 19:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassenwahl nachträglich/Rückwirkend?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 15. Februar 2015 | 20:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
Laut einem Bundes Bezügerechner würde ich insgesamt, durch bleiben trotz der Hochzeit, 2 monate lang in der StKl 1, bis meine Frau nach D kommt, ca. 200 euro je Monat minus machen.
Das wären um genau zu sein 413 Euro für 2 Monate netto.
Wenn ich ESt-Erklärung mache, kann es passieren, dass ich im schlimmsten falle, nachzahlen muss?
Muss ich diese ESt-Erklärung, dann jedes Jahr machen?
Habe immer ordnungsgemäß meine Steuer gezahlt, keine Kirchenst.
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