Steuerklassenwechsel 2 zu 1

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz515594-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel 2 zu 1

Hallo,
Mußte im Jahr 2018 (Oktober) von Steuerklasse 2 in 1 wechseln, da mein Lebensgefährte zu mir gezogen ist.
Bei der Steuererklärung trage ich jetzt die 1 ein, da es auch auf meiner elekt. Lohnsteuerbescheinigung steht.

Muss ich denn dann jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? Wird mir eins dann rückwirkend berechnet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Eintragung der Steuerklasse in der Anlage N hat keinen Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Steuer. Diese Eintragung ist nur für den Fall wichtig, in dem Steuervorauszahlungen festgelegt werden.

Wichtig in Deinem Fall ist, dass Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Anlage Kind korrekt bis September beantragst.

Eine Steuernachzahlung ist dann nicht zu erwarten.

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