Steuerklassenwechsel

13. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
adenner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerklassenwechsel

Hallo,

meine Frau und ich haben am 02.12.2010 geheiratet und waren beide voll berufstätig in den Lohnsteuerklassen I/I.

Unser Kind wurde am 03.02.2011 geboren und der Mutterschutz endete zum 31.03.2011.

Nun waren wir am 26.04.2011 beim Finanzamt, um unsere Steuerklassen von I/I auf III/V mit Wirkung zum 01.05.2011 abändern zu lassen.

Der Steuerfachangestellte Sagte Ok gab etwas in seinen Computer ein und änderte die Lohnsteurkarten von mir und meiner Frau ab. Ich nahm die Karten ohne zu prüfen entgegen und wir gingen, weil unser Baby quängelig wurde.

Ich war im Begriff die Karten an unsere Arbeitgeber zurückzusenden und bei einkuvertieren fiel mir auf, dass der Steuerfachangestellte uns Rückwirkend ab 01.01.2011 die Klassen III/V eingetragen hat.

Als wir die Eintragung diese Woche am 10.05.2011 rückgängig machen wollten, sagte uns das Finanzamt, das dies nicht möglich sei. Wir könnten es nur abändern lassen, wenn wir nach der Hochzeit in IV/IV gewechselt hätten. Eine Änderung aus I/I ist in unserem Fall nicht möglich!

Nun ergibt sich daraus folgende Problematik:
Wenn wir die Karten unserem Arbeitgeber zurücksenden, wird meine Frau 1. rückwirken nachteilig besteuert und wäre somit ohne Absicht eine Steuerschuldnerin. 2. ändert sich dadurch auch die Berechnung für das Elterngeld ins Negative.

Ich werde zwar rückwirkend besser besteuert, doch das ändert nichts an der Tatsache, dass wir für die nächsten 24 Monate mit weniger Geld auskommen müssten als wir eingeplant haben.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Soll ich das Finanzamt verklagen? Uns würde dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen, nur weil ein Steuerfachangestellter nicht in der Lage war uns das richtige Datum auf die Steuerkarten einzutragen und weil es anscheinend die Bürokratie nicht zulässt diese getätigte Eintragung rückgängig zu machen.

Ich hoffe ich habe unsere Situation verständlich geschildert.

Vielen im voraus für die Antworten.

Gruß

A. Denner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Ich sehe keinen Fehler des Finanzamtes. Wegen Heirat in 2010 konntet ihr ab 1.1.2011 nur die Steuerklassen IV/IV oder III/V haben, und zwar mit Wirkung ab 1.1.2011.
Für die Steuerklassen sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich würde mich mit dem Fall im Zweifel an den Vorgesetzen wenden. Rein formal hat der Finanzbeamte jedoch Recht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adenner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Es kann doch aber nicht sein das man durch einen Steuerklassenwechsel einen finanziellen Schaden erleidet. Es steht einem doch frei zu welchem Zeitpunkt man seine Steuerklasse wechselt. Oder etwa nicht?

Natürlich hat der Finanzbeamte einen Fehler gemacht. Wir haben gesagt, dass er die Klassen zum 01.05.2011 abändern soll. er hat uns in keinster weise darauf hingewisen, dass er es nur rückwirkend abändern kann.

Wenn ich den wechsel bereits in 2010 beantragt hätte, dann hätte ich ja auch verlangen können, dass die steuerklassen rückwirkend für das gesamt jahr 2010 gelten. Grund hierfür ist, da man im steuerrecht für das jahr in dem man heiratet als verheiratet gilt, denn ich muss ja auch eine gemeinsame steuererklärung für dieses jahr abgeben.

Auf kulanz bei einem Finanzamt zu hoffen, ist zwar eine möglichkeit und danke für den tip. ich werde diesen Tip beherzigen, doch erwarte ich mir leider nicht viel davon.

Außerdem ist es doch so: hätte wir anstatt III/V erst IV/IV gewählt, dann hätte man das ohne probleme zum 01.05.2011 auf III/V ändern können (laut aussage finanzamt). warum geht das nicht, wenn man direkt aus I/I die III/V gewählt hat? Bürokratie???
Desweiteren ergeben sich aus einem wechsel von I/I in IV/IV keinerlei steurliche vorteile. weder für den arbeitnehmer, noch für das finanzamt.

Also, warum könnte man es zu einem bestimmten datum abändern, wenn man vorher IV/IV gewählt hätte nicht aber wenn man vorher die steuerklassen I/I hatte?

Danke vorab

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Natürlich hat der Finanzbeamte einen Fehler gemacht. Wir haben gesagt, dass er die Klassen zum 01.05.2011 abändern soll. er hat uns in keinster weise darauf hingewisen, dass er es nur rückwirkend abändern kann.


Kannst Du das beweisen?

Ich würde allerdings dennoch hartnäckig bleiben, dem Finanzbeamten aber nicht zu heftige Vorwürfe machen und erklären, dass das wohl ein großes Missverständnis war. Ich gehe davon aus, dass man spätestens beim Vorgesetzten damit Erfolg hat.

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