Steuerklassenwechsel in unserem Fall

18. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522956-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel in unserem Fall

Hallo,


meine Frau und Ich habe gestern geheiratet und überlegen nun welche Steuerklasse wir nehmen.

Der Eintritt in ihre jetzige Arbeit war im Oktober 2017 und als sie fast ein Jahr später erfuhr das sie schwanger war hatte sie ab September 2018 ein Beschäftigungsverbot. Anfang Mai 2019 kam dann unsere Tochter zur Welt und meine Frau ist bis Ende März 2020 in Elternzeit und Elternschutz. Elterngeld bekommt sie in etwa 941,00€. Aktuell hat sie für nebenbei einen Minijob und bekommt in etwa 300,00€ raus. Der Vertrag ihrer haupttätigkeit ist bis Oktober 2019 befristet, wir nehmen an dass dieser durch die Schwangerschaft und Geburt nicht mehr verlängert wird und sie sich bis April 2020 was neues sucht. Ihr Bruttogehalt betrug 2141,50€ für 120 Stunden im Monat.

Ich selber habe keine Elternzeit genommen, verdiente bis jetzt 1891,18€ Brutto für 110 Stunden im Monat. Nebenbei verdiene ich 445,00€ im Minijob.

Wir haben nun 3 Kinder.


Welche Steuerklassenverteilung macht hier Sinn? Wir ziehen 3/5 in Betracht und nächstes Jahr ab April 4/4 haben aber Angst auf Steuernachzahlungen. Wie sollen wir vorgehen?

-- Editiert von go522956-81 am 18.08.2019 12:07

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wie sollen wir vorgehen? 4/4 nehmen, wo es keine Nachzahlungen geben sollte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go522956-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

3/5 macht also auf keinen Fall Sinn? Möchten ja ab April dann sowieso wieder ändern...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

3/5 macht also auf keinen Fall Sinn? Die Kombination macht sogar für viele Steuerzahler Sinn, weil man dem FA halt keinen Kredit gibt. Wer hingegen Nachzahlungen unbedingt vermeiden will, für den macht 3/5 eher keinen Sinn, es sei denn, ein Partner arbeitet nicht UND kriegt auch keine Lohnersatzleistungen. Klasse 3 plus Elterngeld beim anderen Partner führt hingegen klassisch zur Nachzahlung.

-- Editiert von muemmel am 18.08.2019 18:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
3/5 macht also auf keinen Fall Sinn?


Am sinnvollsten ist es eigentlich, die Steuerklassen 3/5 zu nehmen und dann etwas Geld für eine eventuelle Nachzahlung zurück zu legen.

Zitat:
Klasse 3 plus Elterngeld beim anderen Partner führt hingegen klassisch zur Nachzahlung.


Das ist richtig, wenn es ganzjährig so ist. Wenn man aber erst zu 01.09. in die Steuerklasse 3 wechselt, dann kann man nur mit einer Modellrechnung feststellen, ob es zu einer Nachzahlung kommt. Eine eventuelle Nachzahlung wäre aber eher gering.

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