Hallo zusammen, ich habe Anfang des Monats geheiratet und wir wurden in Steuerklasse 4 eingetragen, soweit ist alles klar, beim Finanzamt haben wir dann, weil nur einer von uns Verdiener ist die Klassen 3 und 5 beantragt, leider haben wir uns da aber vertan und an Stelle ab sofort, zum 01.05. angekreuzt. Am 01 05. kommt nun das Gehalt von Arbeitsmonat April, leider mit Versteuerung klasse 4.
Kann ich irgendwas machen, sprich am Montag zum Finanzamt fahren und da was klären, das der Wechsel in 3 nun doch ab dem 01.05 schon greifen könnte und ich nach Klasse 3 ab sofort versteuert werde?
Vielen Dank
Steuerklassenwechsel korrigieren
26. April 2019
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Frage vom 26. April 2019 | 12:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel korrigieren
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#1
Antwort vom 26. April 2019 | 12:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Kann ich irgendwas machen, sprich am Montag zum Finanzamt fahren und da was klären, das der Wechsel in 3 nun doch ab dem 01.05 schon greifen könnte und ich nach Klasse 3 ab sofort versteuert werde?
Nein, das geht nicht mehr. Den Steuervorteil für April bekommst Du daher erst im Rahmen der Steuererklärung.
Die Steuerersparnis geht Dir daher durch den verspäteten Steuerklassenwechsel nicht verloren.
#2
Antwort vom 26. April 2019 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Schade das man nichts mehr ändern kann, aber gut.
Nun direkt noch eine Frage, eine Nachbarin hatte vor einigen Jahren auch im April geheiratet und sagte uns das wir in der Steuererklärung nächstes Jahr rückwirkend ab Januar 2019 in 3/5 versteuert werden.
Das würde ja heißen das ich im nächsten Jahr von Januar bis einschließlich April die Differenz von Steuerklasse 1 zu 3 zurück bekäme.
Ist das wirklich wahr das ich ab Januar 2019 in 3 gelte?
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 26. April 2019 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Ist das wirklich wahr das ich ab Januar 2019 in 3 gelte?
Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Steuererklärung gibt es keine Steuerklassen.
Die Zusammenveranlagung für Verheiratete wirkt aber tatsächlich rückwirkend für das gesamte Jahr. Bei einem Alleinverdiener führt das im Ergebnis dazu, dass die Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 3 auch für den Zeitraum Januar bis April erstattet wird.
Wenn beide arbeiten, dann wäre die Sachlage komplizierter, denn dann könnte man tatsächlich nicht einfach die Steuerklassen 3/5 rückwirkend anwenden.
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