Steuerklassenwechsel nach Heirat? 3/5 oder 5/3?

24. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
sakko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassenwechsel nach Heirat? 3/5 oder 5/3?

Folgende Situation: Wir haben im Juli geheiratet.
Ehepartner 1 verdient dieses Jahr voraussichtlich 45000€ brutto; Ehepartner 2 wird 33000€ brutto verdienen.
Laut Steuerrechner sollte Ehepartner 1 in Klasse 5 und Ehepartner 2 in Klasse 3 wechseln, damit kommen beide auf ca. 2T€ Erstattung. Bei der Klasse 3 / 5 (klassisch) wären es nur 170€ Erstattung.
Wie ist in der Konstellation vorzugehen? Sollte wirklich für dieses Jahr der Besserverdiener in 5 gehen und dann Wechsel im nächsten Jahr? Dachte Besserverdiener sollten immer in Kl. 3 gehen?
Danke vorab.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Man kriegt Erstattung, wenn man zuviel bezahlt. In beiden Varianten zahlt man zuviel - in der 5/3-Variante zahlt man besonders viel, weswegen man mehr erstattet bekommt. Kurzum - eine völlig unsinnige Vorgehensweise, bei der nicht ein Cent Steuer eingespart wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von sakko123):
Laut Steuerrechner sollte Ehepartner 1 in Klasse 5 und Ehepartner 2 in Klasse 3 wechseln,


Das kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat (von sakko123):
damit kommen beide auf ca. 2T€ Erstattung.


Die Steuererstattung wird nur gemeinsam angegeben. Fair gerechnet müsste Ehegatte 1 eine Erstattung von mehr als 4T€ erhalten und Ehegatte 2 eine Nachzahlung.

Zitat (von sakko123):
Bei der Klasse 3 / 5 (klassisch) wären es nur 170€ Erstattung.


Warum ist 3/5 klassisch? Bei den dargestellten Einkommensverhältnissen würde sich eigentlich 4/4 oder 4-Faktor/4-Faktor empfehlen.

Zitat (von sakko123):
Sollte wirklich für dieses Jahr der Besserverdiener in 5 gehen und dann Wechsel im nächsten Jahr?


Natürlich nicht nicht. Nach Steuererklärung kommt übrigens in allen Fällen das Gleiche heraus. Eine hohe Erstattung bedeutet, dass man zuvor einen hohen Lohnsteuerabzug vom Gehalt hatte.

Zitat (von sakko123):
Dachte Besserverdiener sollten immer in Kl. 3 gehen?


Das trifft nur für den Fall zu, dass ein Ehegatte erheblich mehr als der andere verdient.

Optimal ist die Steuerklassenkombination, bei der man die geringste Erstattung bekommt und das wäre hier 4-Faktor/4-Faktor, an zweiter Stelle steht 4/4. Die Kombination 3/5 käme erst an 3. Stelle und die mit Abstand schlechteste Kombination ist 5/3.

Die Steuerklassenkombination 5/3 kann dennoch dann richtig sein, wenn man in Kürze Nachwuchs plant und das Eltergeld von Ehegatte 2 optimiert werden soll.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Bzgl. Steuern mal wieder ein öft auch hier erlebtes Missverständnis ausräumen: Egal, ob 3/5, 5/3 oder 4/4 ... die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer bleibt in Summe auf das Jahr gesehen gleich.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer bleibt in Summe auf das Jahr gesehen gleich.


Das ist falsch. Die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer kann sogar sehr unterschiedlich sein.

Die Steuer nach Einkommensteuerbescheid bleibt dagegen immer gleich.

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#5
 Von 
sakko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass in der Konstellation 4 Faktor die Beste Variante ist wundert mich etwas. Hatte überall gelesen, dass sich ab 10% Einkommensunterschied bereits 3+5 lohnen, was ja hier gegeben ist.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von sakko):
Hatte überall gelesen, dass sich ab 10% Einkommensunterschied bereits 3+5 lohnen, was ja hier gegeben ist.


Echt? Wo denn?

Daumenwert ist eigentlich, dass ein Ehegatte 50% mehr verdienen muss als der andere, damit sich 3/5 lohnt.

Das ist hier nicht gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das ist falsch. Die auf die Gehälter abzuführende Lohnsteuer kann sogar sehr unterschiedlich sein.

Die Steuer nach Einkommensteuerbescheid bleibt dagegen immer gleich.
Okay, jetzt hab ich mich auch missverständlich ausgedrückt. Also nochmal: Egal, welche Steuerklassenkombination gewählt wird ... die zu entrichtende jährliche Steuer für die Ehepartner zusammen bleibt immer gleich.

-- Editiert von bostonxl am 26.07.2022 07:59

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#8
 Von 
sakko123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht überall im Netz, dass sich ab 10% Unterschied 3/5 lohnen.

„ In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert."

https://taxfix.de/steuertipps/steuerklasse-5/#:~:text=In%20der%20Regel%20macht%20ein,ein%20h%C3%B6heres%20Nettoeinkommen%20zur%20Verf%C3%BCgung.

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklassen-3-und-5-nachzahlung-berechnen/

usw…

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von sakko123):
Steht überall im Netz, dass sich ab 10% Unterschied 3/5 lohnen.

„ In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert."


Wenn A mind. 60 % verdient (Beispiel 6000 €) und B 40 % (Beispiel 4000 €), dann verdient A 50 % mehr als B.
:neck:

Womit wir hier wären:
Zitat (von hh):
Daumenwert ist eigentlich, dass ein Ehegatte 50% mehr verdienen muss als der andere, damit sich 3/5 lohnt.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von sakko123):
Steht überall im Netz, dass sich ab 10% Unterschied 3/5 lohnen.

„ In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert."
Einfache Mathematik!

10 % Unterschied: A verdient 10.000 Euro, B verdient 9.000 Euro => Differenz 1.000 Euro

60 % / 40 % Verteilung: A verdient 10.000 Euro, B verdient 6.666 Euro => Differenz 3.333 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von sakko123):
Steht überall im Netz, dass sich ab 10% Unterschied 3/5 lohnen.

"Lohnen"..... was soll das bedeuten? In allen Fällen hat man nach der Steuererklärung den gleichen Betragin der Tasche.
Es kommt darauf an was man möchte. Möchte man monatlich ein höheres Netto bekommen oder möchte man am Jahresende lieber einen warmen Geldregen bekommen? Unterm Strich bekommt man immer dass gleiche. Man sucht sich lediglich diejenige Variante aus die einem lieber ist. Mir persönlich ist der warme Geldregen nach der Steuererklärung lieber. Andere Menschen, die monatlich auf die Verfügbarkeit eines kleinen Mehrbetrages angewiesen sind, sehen das wohl komplett anders.

Signatur:

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