Hallo,
Person A kauft am 01.02.2009 50 Stück Sypatikus-Aktien zu einem Kurs von 10,00 Euro pro Anteil.
Diese Aktie fällte am 01.12.2009 auf 4,00 Euro pro Anteil. Person A entscheidet sich dann die Aktien an Person B per Depotübertrag zu übertragen.
Jetzt zur Frage!
Wenn Person B diese Aktien die er zu 4,00 Euro übertragen bekommen hat am 01.03.2010 zu 5,00 Euro verkauft, macht dann Person B:
[color=black]1. Ein gewinn von 1 Euro ?
oder
2. Ein Verlust von 5 Euro, da tatsächlicher (Kauf)-Anschaffungskurs bei ursprünglich 10,00 Euro lag?[/color]
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Steuerlich betrachtet Verlust oder Gewinn???
Hi,
B macht natürlich Gewinn - er hat ja keine 10 Euro dafür gezahlt...
Gruß vom mümmel
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quote:
er hat ja keine 10 Euro dafür gezahlt
Hat er überhaupt etwas gezahlt ?
Was heißt denn "übertragen" ?
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@muemmel
Danke,
macht dann demzufolge A ein Verlust, obwohl kein Veräußerungsgeschäft vorliegt?
Ist Übertrag=Veräußerung (steuerlich betrachtet)?
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@Trapper John
Übertragen, bedeutet im Eingangsbeispiel:
1. Person B hat ein Depot bei der OO-Bank.
2. Person A veranlaßt bei seiner Hausbank UU-Sparkasse einen Wertpapier-Übertrag (hierfür gibt ein ein spezielles Formular) auf das Depot von Person B der bei der OO-Bank Kunde ist. Somit werden diese Wertpapiere ohne das sie an der Börse verkauft/gehandelt werden, von Person A (Depot A) zu Person B (Depot B) Übertragen.
-- Editiert am 10.03.2010 17:52
Hi,
A macht Verlust.
Gruß vom mümmel
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Danke für die klare Auskunft :-)
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Hat B nun etwas bezahlt oder nicht ?
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Person B hat nichts bezahlt:
Ist eine Schenkung von Person A in Form eines Übertrags in
Höhe von insgesamt 200,00 Euro
(Am Tag der Schenkung: 50 Stück X 4,00 Euro/pro Anteil).
-- Editiert am 10.03.2010 22:14
Dann zählen Zeit und Werte des Vorgängers mit.
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Wer liegt nun richtig!
Trapper John oder muemmel????????
Schönen Abend :-)
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--- editiert vom Admin
"Bei unentgeltlichem Erwerb nimmt der Erwerber die Stellung eines Gesamtrechtsnachfolgers ein."
@ dem User still known as Mortinghale
Jetzt wieder zurück zur Eingangsfrage:
Demnach hat Person B ein Verlust von 5 Euro, auch wenn dieser Kauf, ursprünglich durch Person A erfolgte.
Richtig?
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Und jetzt?
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