Steuerlich betrachtet Verlust oder Gewinn???

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Steuerlich betrachtet Verlust oder Gewinn???

Hallo,

Person A kauft am 01.02.2009 50 Stück Sypatikus-Aktien zu einem Kurs von 10,00 Euro pro Anteil.

Diese Aktie fällte am 01.12.2009 auf 4,00 Euro pro Anteil. Person A entscheidet sich dann die Aktien an Person B per Depotübertrag zu übertragen.

Jetzt zur Frage!

Wenn Person B diese Aktien die er zu 4,00 Euro übertragen bekommen hat am 01.03.2010 zu 5,00 Euro verkauft, macht dann Person B:

[color=black]1. Ein gewinn von 1 Euro ?

oder

2. Ein Verlust von 5 Euro, da tatsächlicher (Kauf)-Anschaffungskurs bei ursprünglich 10,00 Euro lag?[/color]



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34275 Beiträge, 17735x hilfreich)

Hi,

B macht natürlich Gewinn - er hat ja keine 10 Euro dafür gezahlt...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
er hat ja keine 10 Euro dafür gezahlt


Hat er überhaupt etwas gezahlt ?

Was heißt denn "übertragen" ?



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#3
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

@muemmel
Danke,

macht dann demzufolge A ein Verlust, obwohl kein Veräußerungsgeschäft vorliegt?

Ist Übertrag=Veräußerung (steuerlich betrachtet)?



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#4
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

@Trapper John

Übertragen, bedeutet im Eingangsbeispiel:

1. Person B hat ein Depot bei der OO-Bank.
2. Person A veranlaßt bei seiner Hausbank UU-Sparkasse einen Wertpapier-Übertrag (hierfür gibt ein ein spezielles Formular) auf das Depot von Person B der bei der OO-Bank Kunde ist. Somit werden diese Wertpapiere ohne das sie an der Börse verkauft/gehandelt werden, von Person A (Depot A) zu Person B (Depot B) Übertragen.

-- Editiert am 10.03.2010 17:52

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34275 Beiträge, 17735x hilfreich)

Hi,

A macht Verlust.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Danke für die klare Auskunft :-)

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#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Hat B nun etwas bezahlt oder nicht ?



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#8
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Person B hat nichts bezahlt:

Ist eine Schenkung von Person A in Form eines Übertrags in
Höhe von insgesamt 200,00 Euro
(Am Tag der Schenkung: 50 Stück X 4,00 Euro/pro Anteil).

-- Editiert am 10.03.2010 22:14

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#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Dann zählen Zeit und Werte des Vorgängers mit.



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#10
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Wer liegt nun richtig!

Trapper John oder muemmel????????


Schönen Abend :-)

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#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1141x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

"Bei unentgeltlichem Erwerb nimmt der Erwerber die Stellung eines Gesamtrechtsnachfolgers ein."

@ dem User still known as Mortinghale

Jetzt wieder zurück zur Eingangsfrage:

Demnach hat Person B ein Verlust von 5 Euro, auch wenn dieser Kauf, ursprünglich durch Person A erfolgte.

Richtig?

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