Steuerliche Absetzbarkeit Räumlichkeiten

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
daniel1986_1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Absetzbarkeit Räumlichkeiten

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe folgende Ausgangssituation:
Für einige Jahre übte ich nebenberuflich ein Gewerbe aus (EDV-Dienstleistungen). Hierzu hatte ich in der damals gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer, dass ich auch erfolgreich bei der Steuer berücksichtigt bekam.
Nun habe ich vor einigen Jahren ein älteres Haus gekauft, dass ich umfassend sanierte und daher aus zeitlichen Gründen mein Gewerbe abmeldete.

Da ich nun gerne an meinem neuen Wohnort mein Gewerbe nebenberuflich wieder zum Leben erwecken möchte stehe ich nun vor folgender Fragestellung:
Im Haus habe ich keinen Platz für ein Büro, Lager usw.
Auf meinem Grundstück existiert jedoch noch ein Nebengebäude (gemauert, außen verputzt, sonst nichts!), das ich für meinen Gewerbebetrieb ausbauen könnte.
[Noch zum Ausbau: Das Gebäude müsste ich zuerst noch erschließen: Wasser / Abwasser, Heizung, Strom müsste ich hier erst noch verlegen. Außerdem komplett innen ausbauen, Möbel kaufen...]
Folgende Idee:
Ich melde jetzt mein Gewerbe an, baue das Nebengebäude in (soweit möglich) Eigenleistung aus (dauert sicher bis Mitte 2019) und anschließend beginne ich, Werbung zu machen, Aufträge anzunehmen usw.
Die Fragen:
- Gibt es Probleme, wenn ich in 2018 nur Ausnahmen verbuche? (Primär Rechnungen für Material, das ich in Eigenleistung verbaue)
- Für Strom / Wasser / Heizung würde ich gleich separate Zähler für das Nebengebäude setzen - kann ich dann die Energiekosten problemlos zu 100% für das Gewerbe angeben?
- Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer usw. werden prozentual zu der Wohn- / Gewerbefläche angegeben?
- In 2019 würden die Ausgaben sicher wesentlich höher als die Einnahmen sein. Ist das ein Problem?

Dann noch eine der wichtigsten Fragen:
Angenommen, mein Gewerbe läuft hier nicht richtig an (zuvor war ich in der Großstadt aktiv, jetzt mitten auf dem Land in einem kleinen Dorf) und ich muss nach z.B. 5 Jahren feststellen, dass ich keinen Gewinn erwirtschaften kann: Was passiert mit meinem Nebengebäude? Muss ich dann Steuern nachzahlen? Oder melde ich das Gewerbe dann ab und fertig?
Falls ich bei der Abmeldung dann jeden Menge Steuern nachzuzahlen hätte, würde ich das Thema ggf. nicht beginnen, da ich nicht abschätzen kann, wie gut das Gewerbe hier laufen würde.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab schonmal vielen Dank!

Gruß
Daniel

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4836 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von daniel1986_1):
- Gibt es Probleme, wenn ich in 2018 nur Ausnahmen verbuche? (Primär Rechnungen für Material, das ich in Eigenleistung verbaue)

Grds. nicht. Es wären vorweggenommene Werbungskosten. Gleichwohl könnte das FA die Steuer wegen einer fraglichen Einkunftserzielungsabsicht vorläufig festsetzen.
Zitat:
- Für Strom / Wasser / Heizung würde ich gleich separate Zähler für das Nebengebäude setzen - kann ich dann die Energiekosten problemlos zu 100% für das Gewerbe angeben?

Wenn das Gebäude ausschließlich betrieblich genutzt wird: ja
Zitat:
- Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer usw. werden prozentual zu der Wohn- / Gewerbefläche angegeben?

Das ist grds. möglich, wobei für das Nebengebäude ggf. ein anderer Einheitswert festgestellt wird.

Zitat:
- In 2019 würden die Ausgaben sicher wesentlich höher als die Einnahmen sein. Ist das ein Problem?

s.o., Stichwort Einkunftserzielungsabsicht bzw. Liebhaberei

Zitat:
Dann noch eine der wichtigsten Fragen:
Angenommen, mein Gewerbe läuft hier nicht richtig an (zuvor war ich in der Großstadt aktiv, jetzt mitten auf dem Land in einem kleinen Dorf) und ich muss nach z.B. 5 Jahren feststellen, dass ich keinen Gewinn erwirtschaften kann: Was passiert mit meinem Nebengebäude? Muss ich dann Steuern nachzahlen? Oder melde ich das Gewerbe dann ab und fertig?

Beträgt der Wert des Gebäudes und zugehörigem Grund und Boden mehr als 20.500 EUR, ist es als notwendiges Betriebsvermögen zwingend zu aktivieren. Bei einer Aufgabe würde es ins zum Teilwert ins Privatvermögen überführt (entnommen) werden. Dies kann steuerliche Folgen haben und die vorherigen Steuerersparnisse ausgleichen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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