Hallo zusammen,
wir bewohnen eine selbst genutzte Eigentumswohnung. Unsere WEG hat 2017 die Generalsanierung der inzwischen 15 Jahre alten Wohnanlage beschlossen (Tiefgarage, Außenfassade, Treppenhäuser, Dächer). Unser Anteil dafür beträgt 50.000 € und wurde im Jahr 2018 gezahlt. Die Sanierungsarbeiten laufen seit Anfang 2019 und sollen im gleichen Jahr beendet werden.
Inwieweit und in welchem Umfang können die in 2018 aufgebrachten Kosten steuerlich berücksichtigt werden?
-- Editiert von Moderator am 12.03.2019 09:40
-- Thema wurde verschoben am 12.03.2019 09:40
Steuerliche Absetzbarkeit Sanierungskosten Eigentumswohnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Die Kosten können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG
abgesetzt werden. Bei dem genannten Betrag dürfte der Höchstbetrag von 6.000€ Lohnkosten überschritten sein. Daraus ergibt sich dann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20%, d.h. 1.200€.
Allerdings können die Kosten erst in dem Jahr abgesetzt werden, in dem die Rechnungen der Handwerker bezahlt werden. In 2018 ist daher nichts absetzbar.
-- Editiert von hh am 12.03.2019 09:38
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Um die Angelegenheit steuerlich zu optimieren, sollte ggf. angedacht werden, die Arbeiten - sofern möglich - auf (Anfang) 2020 auszuweiten. Dann nämlich stünde der vorerwähnte Betrag in Höhe von 6.000 EUR zweimal zur Verfügung.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.03.2019 11:51
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