Hallo,
der BFH hat ja vor ein paar Tagen entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen absetbar sind. Leider erkennt mein Finanzamt dieses nicht an, weil es noch nicht in den Bundessteuerblättern veröffentlicht wurde. Das heißt für mich leider weiter warten.
Nun meine Frage, wo kann ich die Bundessteuerblätter kostenlos einsehen bzw. wie bekomme ich raus, ob das Urteil in den Bundessteuerblättern erschienen ist um die Sache nicht weiter zu verzögern?
Danke
Tieto
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Steuerliche Absetzbarkeit bei Zivilprozesskosten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
vor ein paar Tagen entschieden
SO schnell werden die Urteile nun auch nicht veröffentlicht.
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""
Hallo Tieto,
genau danach habe ich auch gesucht.
Wenn Du googelst nach
Bundessteuerblatt BFH VI R 42/10
kommst Du auf das neueste Bundessteuerblatt vom 20.07.2011. Leider wurde das besagte Urteil dort nicht aufgenommen. Deswegen vermute ich mal, dass wir unsere Scheidungskostenfolgen nicht vom Finanzamt anerkannt bekommen.
Ich werde trotzdem mal meinem Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, ehe ich mir die Mühe mache und alle Rechnungen heraussuche.
Lg
fatal
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"a.b."
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Hi Fatal,
danke für deine Antwort.
Soweit ich aber weiss, sind Scheidungskosten absetzbar. Schon vor diesem Urteil. Weisst du sicherlich, aber möchte ich dir trotzdem vorsichtshalber schreiben.
BFH Urteile III R 36/03
und III R 27/04
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Hallo Tieto,
ja, das weiss ich. Vielen Dank für Deinen Hinweis.
Lg
Hanne
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"a.b."
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