Ich will eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen und meinen Sohn gleich als Miteigentümer eintragen lassen. Ich möchte aber trotzdem die steuerlichen Vorteile allein in Anspruch nehmen, da ich auch allein die Wohnung vermiete und die Mieteinnahmen erhalte. Mein Sohn hat noch kein eigenes Einkommen und die Hälfte der Steuervorteile würde bei ihm verpuffen. Geht das?
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Steuerliche Behandlung Miteigentum
14. Februar 2015
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Frage vom 14. Februar 2015 | 01:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Behandlung Miteigentum
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