Steuerliche Betriebsaufspaltung

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carolinrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Betriebsaufspaltung

Hallo,

wenn Person A ein Gebäude kauft und an die X GmbH vermietet sowie gleichzeitig 50% der Anteile der X GmbH hält, handelt es sich dann um eine steuerliche Betriebsaufspaltung?

Viele Grüße
Caro

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das kommt darauf an.
Für die Aufspaltung sind sachliche und personelle Verflechtung erforderlich.
Sachliche Verlechtung liegt vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. das einzige Betriebsgrundstück) von A an die GmbH verpachtet wird. Wenn das Gebäude also der Betriebssitz ist, ist die sachliche Verflechtung gegeben.
Für die personelle Verflechtung ist es erforderlich, dass A in der GmbH seinen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Dies erfolgt i.d.R. dadurch, dass er die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, wobei bestimmte Beteiligungsquoten an der X GmbH nicht unbedingt Voraussetzung sind.
Um das zu beurteilen ist der Sachverhalt noch etwas zu dünn.

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#2
 Von 
Carolinrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A ist mit Person B verheiratet. Beide sind mit jeweils 50% an der GmbH beteiligt.

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#3
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Ehegatten-Anteile dürfen nicht zusammengerechnet werden. (BVerfG vom 12.3.1985 - BStBl II S. 475, BMF vom 18.11.1986 - BStBl I S. 537)

Also liegt nach dem geschilderten Sachverhalt m.E. keine personelle Verpflechtung und damit keine steuerliche Beriebsaufspaltung vor.


Aber: Es gibt auch Einzelfälle, in denen der BFH die Anteile ausnahmsweise zusammengerechnet hat.

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Soll es denn eine Betriebsaufspaltung sein oder lieber nicht?

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