Hallo,
wenn Person A ein Gebäude kauft und an die X GmbH vermietet sowie gleichzeitig 50% der Anteile der X GmbH hält, handelt es sich dann um eine steuerliche Betriebsaufspaltung?
Viele Grüße
Caro
Steuerliche Betriebsaufspaltung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das kommt darauf an.
Für die Aufspaltung sind sachliche und personelle Verflechtung erforderlich.
Sachliche Verlechtung liegt vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. das einzige Betriebsgrundstück) von A an die GmbH verpachtet wird. Wenn das Gebäude also der Betriebssitz ist, ist die sachliche Verflechtung gegeben.
Für die personelle Verflechtung ist es erforderlich, dass A in der GmbH seinen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Dies erfolgt i.d.R. dadurch, dass er die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, wobei bestimmte Beteiligungsquoten an der X GmbH nicht unbedingt Voraussetzung sind.
Um das zu beurteilen ist der Sachverhalt noch etwas zu dünn.
Person A ist mit Person B verheiratet. Beide sind mit jeweils 50% an der GmbH beteiligt.
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Ehegatten-Anteile dürfen nicht zusammengerechnet werden. (BVerfG vom 12.3.1985 - BStBl II S. 475, BMF vom 18.11.1986 - BStBl I S. 537)
Also liegt nach dem geschilderten Sachverhalt m.E. keine personelle Verpflechtung und damit keine steuerliche Beriebsaufspaltung vor.
Aber: Es gibt auch Einzelfälle, in denen der BFH die Anteile ausnahmsweise zusammengerechnet hat.
Soll es denn eine Betriebsaufspaltung sein oder lieber nicht?
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