Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Steuerlichen Forschungszulage.
- gilt De-minimis-Verordnung für alle Unternehmen, auch GmbH, und hat man somit keinen Anspruch auf die Forschungszulage hat, wenn man innerhalb von drei Jahren bzw. für einen Zeitraum von 3 Jahren andere De-minimis Beihilfen von insgesamt 200.000 erteilt bekommen hat;
- wie sieht's mit den Personalkosten (Bruttolohn + Arbeitgeberanteil) bzw. den Kosten der Mitarbeiter, die nicht über die anderen Beihilfen abgedeckt sind? Können die Forschungszulage abgerechnet werden? Ich meine damit die Kosten der Mitarbeiter, die nicht an den anderen geförderten Projekten teilnehmen sowie die Kosten der Mitarbeiter, die an anderen geförderten Projekten teilnehmen, diesen aber z.B. nur 40% ihrer Arbeitszeit widmen. Könnten dann 60% über die Forschungszulage abgerechnet werden, sodass die Förderung dann 25% * 60% =15% deren Gehalts betragen würde?
- Gibt es eine Stelle bzw. Behörde, die solche Fragen beantworten müsste?
Danke
-- Editiert von go361572-33 am 30.09.2020 16:31
Steuerliche Forschungszulage
30. September 2020
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Frage vom 30. September 2020 | 16:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Forschungszulage
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2020 | 08:02
Von
Status: Student (2175 Beiträge, 748x hilfreich)
Bis vor wenigen Minuten wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass es so etwas gibt. Aber man lernt ja nie aus.
Warst Du schon auf dieser Seite?
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
Da gibt's zumindest eine FAQ...
Und jetzt?
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