Hallo,
ich habe ein Mehrfamilienhaus und möchte an meinen Neffen eine Wohnugn vermieten. Ich habe erfahren, dass unter Verwandten 67% der ortsüblichen Kaltmiete derjenige Mietertrag ist, der gegenüber dem Finanzamt anzusetzen ist, selbst wenn die reale Miete geringer sein sollte.
Nun zur Frage:
Kann ich meinem Neffen die Kaltmiete auch schenken (Freibetrag 20.000€ alle 10 Jahre) und entsprechend einen Mietertrag von 0 Euro ansetzen?
Besten Dank!
Steuerliche Frage zur Schenkung
14. August 2018
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Frage vom 14. August 2018 | 17:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 14. August 2018 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Ich habe erfahren, dass unter Verwandten 67% der ortsüblichen Kaltmiete derjenige Mietertrag ist, der gegenüber dem Finanzamt anzusetzen ist, selbst wenn die reale Miete geringer sein sollte.
Das hast Du falsch verstanden. Wenn Du weniger als 67% der ortsüblichen Miete verlangst, kannst Du die Werbungskosten nur noch anteilig absetzen. Eine fiktive Miete wird dann nicht angesetzt.
Zitat:Kann ich meinem Neffen die Kaltmiete auch schenken (Freibetrag 20.000€ alle 10 Jahre)
Kannst Du machen, aber warum willst Du das tun?
Geschickter wäre eine unentgeltliche Überlassung, denn dabei handelt es sich nicht um eine Schenkung.
Zitat:und entsprechend einen Mietertrag von 0 Euro ansetzen?
Bei unentgeltlicher Überlassung ist der Mietertrag natürlich 0€, jedoch können auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Wohnung taucht in der Steuererklärung (quasi) nicht auf.
#2
Antwort vom 14. August 2018 | 19:44
Von
Status: Student (2368 Beiträge, 631x hilfreich)
Zitat:Nur noch in Anlage V Seite 1 Zeile 7 und 8 und Seite 2 Spalte 3.Zitat:I Die Wohnung taucht in der Steuererklärung (quasi) nicht auf.
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