Steuerliche Frage zur Schenkung

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Larissa24
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Frage zur Schenkung

Hallo,
ich habe ein Mehrfamilienhaus und möchte an meinen Neffen eine Wohnugn vermieten. Ich habe erfahren, dass unter Verwandten 67% der ortsüblichen Kaltmiete derjenige Mietertrag ist, der gegenüber dem Finanzamt anzusetzen ist, selbst wenn die reale Miete geringer sein sollte.
Nun zur Frage:
Kann ich meinem Neffen die Kaltmiete auch schenken (Freibetrag 20.000€ alle 10 Jahre) und entsprechend einen Mietertrag von 0 Euro ansetzen?
Besten Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich habe erfahren, dass unter Verwandten 67% der ortsüblichen Kaltmiete derjenige Mietertrag ist, der gegenüber dem Finanzamt anzusetzen ist, selbst wenn die reale Miete geringer sein sollte.


Das hast Du falsch verstanden. Wenn Du weniger als 67% der ortsüblichen Miete verlangst, kannst Du die Werbungskosten nur noch anteilig absetzen. Eine fiktive Miete wird dann nicht angesetzt.

Zitat:
Kann ich meinem Neffen die Kaltmiete auch schenken (Freibetrag 20.000€ alle 10 Jahre)


Kannst Du machen, aber warum willst Du das tun?

Geschickter wäre eine unentgeltliche Überlassung, denn dabei handelt es sich nicht um eine Schenkung.

Zitat:
und entsprechend einen Mietertrag von 0 Euro ansetzen?


Bei unentgeltlicher Überlassung ist der Mietertrag natürlich 0€, jedoch können auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Wohnung taucht in der Steuererklärung (quasi) nicht auf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
I Die Wohnung taucht in der Steuererklärung (quasi) nicht auf.
Nur noch in Anlage V Seite 1 Zeile 7 und 8 und Seite 2 Spalte 3.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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