Steuerliche Geltendmachung von Grundstück-Erwerbkosten

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)
Steuerliche Geltendmachung von Grundstück-Erwerbkosten

Können Kosten für den Erwerb eines unbebauten Grundstücks geltend gemacht werden (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten), auch wenn im Jahr des Kaufes keine Erträge (z.B. durch Verpachtung) anfallen, d.h. das Grundstück erst einmal ungenutzt bleibt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Grundstückskosten können selbst dann steuerlich nicht geltend gemacht werden, wenn mit dem Grundstück Erträge erzielt werden.

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