Hallo zusammen,
A kauft bei einem Online-Auktionshaus Schmuck im Wert von 1.000€ für 300€. Anschließend verkauft/verpfändet A den Schmuck bei einem Pfandleihhaus für 1.000€.
Frage 1: Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise dieser Einkünfte? Fällt hierfür Steuer an und wenn ja, welcher Art?
Frage 2: Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht und nicht nur einmal kauft, sondern innerhalb eines Jahres mehrmals - z.B. Schmuck im Wert von 20.000€ für 5.000€ kauft und weiterverkauft.
Frage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit?
Liebe Grüße!
Steuerliche Verpflichtung bei Auktion und Weiterverkauf
26. Mai 2023
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Frage vom 26. Mai 2023 | 09:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Verpflichtung bei Auktion und Weiterverkauf
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 10:13
Von
Status: Master (4252 Beiträge, 1022x hilfreich)
ZitatFrage 1: Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise dieser Einkünfte? Fällt hierfür Steuer an und wenn ja, welcher Art? :
Wenn er es innerhalb eines Jahres verkauft, sehe ich ein privates Veräußerungsgeschäft.
ZitatFrage 2: Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht und nicht nur einmal kauft, sondern innerhalb eines Jahres mehrmals - z.B. Schmuck im Wert von 20.000€ für 5.000€ kauft und weiterverkauft. :
Ersetze Hobby durch Gewerbe. Entsprechende Einkünfte sind es.
ZitatFrage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit? :
Ja, natürlich. Buchführung ist unabhängig von einer USt-IdNr.
#2
Antwort vom 30. Mai 2023 | 18:40
Von
Status: Philosoph (13099 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
Mit welchem Motiv?Zitat:A kauft bei einem Online-Auktionshaus Schmuck im Wert von 1.000€ für 300€.
Etwas unsinnige Frage.Zitat:Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht
Wenn es ein Hobby ist (man nennt das sammeln), dann ist es spätestens nach 1 Jahr steuerfrei.
Du deutest aber an (wie auch von Cybert. vermutet), dass du es gewerblich machen willst. Und dann ist es steuerpflichtig, unabhängig von der Zeit.
Klar, du erklärst sie doch.Zitat:Frage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit?
Außerdem wird für eine Meldung beim Finanzamt gar keine Steuer-ID benötigt (die ist hilfreich, aber das Finanzamt kann auch allein mit Name und Adresse etwas anfangen, sogar mit noch weniger).
Stefan
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