Steuerliche Verpflichtung bei Auktion und Weiterverkauf

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go634984-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerliche Verpflichtung bei Auktion und Weiterverkauf

Hallo zusammen,

A kauft bei einem Online-Auktionshaus Schmuck im Wert von 1.000€ für 300€. Anschließend verkauft/verpfändet A den Schmuck bei einem Pfandleihhaus für 1.000€.

Frage 1: Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise dieser Einkünfte? Fällt hierfür Steuer an und wenn ja, welcher Art?

Frage 2: Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht und nicht nur einmal kauft, sondern innerhalb eines Jahres mehrmals - z.B. Schmuck im Wert von 20.000€ für 5.000€ kauft und weiterverkauft.

Frage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit?

Liebe Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4252 Beiträge, 1022x hilfreich)

Zitat (von go634984-84):
Frage 1: Wie ist die steuerliche Betrachtungsweise dieser Einkünfte? Fällt hierfür Steuer an und wenn ja, welcher Art?

Wenn er es innerhalb eines Jahres verkauft, sehe ich ein privates Veräußerungsgeschäft.

Zitat (von go634984-84):
Frage 2: Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht und nicht nur einmal kauft, sondern innerhalb eines Jahres mehrmals - z.B. Schmuck im Wert von 20.000€ für 5.000€ kauft und weiterverkauft.

Ersetze Hobby durch Gewerbe. Entsprechende Einkünfte sind es.

Zitat (von go634984-84):
Frage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit?

Ja, natürlich. Buchführung ist unabhängig von einer USt-IdNr.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13099 Beiträge, 4248x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
A kauft bei einem Online-Auktionshaus Schmuck im Wert von 1.000€ für 300€.
Mit welchem Motiv?

Zitat:
Wie ändert sich die Situation aus Frage 1, wenn A das zu einem Hobby macht
Etwas unsinnige Frage.
Wenn es ein Hobby ist (man nennt das sammeln), dann ist es spätestens nach 1 Jahr steuerfrei.

Du deutest aber an (wie auch von Cybert. vermutet), dass du es gewerblich machen willst. Und dann ist es steuerpflichtig, unabhängig von der Zeit.

Zitat:
Frage 3: Wenn weder Pfandleihhaus, noch Online-Auktionshaus die Steuer-ID erheben, kriegt das Finanzamt überhaupt etwas von den Einkünften mit?
Klar, du erklärst sie doch.

Außerdem wird für eine Meldung beim Finanzamt gar keine Steuer-ID benötigt (die ist hilfreich, aber das Finanzamt kann auch allein mit Name und Adresse etwas anfangen, sogar mit noch weniger).

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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