Steuerlicher Umgang mit Erbe und verliehenem Geld

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb377871-76
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerlicher Umgang mit Erbe und verliehenem Geld

Hallo zusammen,

beim Stöbern in diesem Forum ist mir mein eigener Sachverhalt bewusst geworden und würde diesen gerne hier darstellen mit der Bitte um Hinweise zur Vorgehensweise.

Sachverhalt:
a. Eltern leben noch

b. Laut Notarvertrag (zwischen meinen Eltern, mir und meiner Schwester) sollte ich von meiner Schwester im Jahr 2017 einen Betrag von 100k € (Erbe) ausgezahlt bekommen.

c. Ich brauche das Geld aktuell nicht, so dass meine Schwester dieses noch ersparen kann, da es vollständig noch nicht vorhanden ist.

d. in 2017 habe ich mir allerdings einen Teilbetrag von 1k € auszahlen lassen und ausgegeben.

e. in 2018 habe ich mir 10k € auszahlen lassen und diese zu 6% Zinsen verliehen.

Fragen:
1. Wie berücksichtige ich die 1.000€, die keine 2 Wochen gehalten haben in der Steuererklärung?

2. Wie berücksichtige ich die 10.000€, die ich verliehen habe in der Steuererklärung?

3. Berücksichtige ich die Verzinsung der Rückzahlungen ganz normal in der Steuererklärung (bei 12 Monaten die mtl. Differenz zwischen Betrag ohne Zinsen und Betrag mit Zinsen)?

4. Muss dem Finanzamt der Vertrag mit dem Leiher vorgelegt werden?

Danke!

Gruß Roland Deschain


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

1.)Du meinst Eimkommensteuer? gar nicht, keine Einkunftsart. Liegen andere Einkünfte (z.B. Angestellter) vor?
2.) gar nicht, s. 3+4
3.) ja, aber die Summe aller Kapitaleinkünfte liegt (vermute ich mal) unter dem Sparer-Pauschbetrag von 801€
4.) vermutlich nicht, bei Nachfrage des Finanzamtes

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