Guten Abend zusammen,
folgender Fall:
A überlegt, eine Immobilie zur Vermietung zu erwerben. Die Immobilie befindet sich noch im Bau; Fertigstellung frühestens 2021, vielleicht auch erst 2022.
Nun ist es Dezember und der A möchte natürlich alle vorhandenen Steuervorteile ausschöpfen. Hierzu überlegt er, unbedingt noch vor Jahresende zu beurkunden, damit er z.B. Anschaffungskosten noch für das komplette Steuerjahr 2020 geltend machen kann.
Seine Ehefrau B ist der Meinung, das ist Blödsinn, denn Aufwendungen wie z.B. Notarkosten, GrESt können nur in dem Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem sie erhoben werden. Da Beurkundung frühestens Mitte Dezember sein wird, kommt 2020 auch keine Rechnung mehr und den ganzen Stress hätte man sich sparen können.
A widerspricht.
Wer hat Recht bzw. wie verhält es sich hier tatsächlich?
Steuerlicher Vorteil Beurkundung Neubau-Immobilie zur Vermietung im Steuerjahr vor Fertigstellung
2. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. Dezember 2020 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerlicher Vorteil Beurkundung Neubau-Immobilie zur Vermietung im Steuerjahr vor Fertigstellung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 17:35
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Weder noch:
Die Abschreibung beginnt mit Fertigstellung.
Kodten für den Kaufvertrag, GrESt etc. sind über 50 Jahre abzuschreiben.
#2
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wer hat Recht bzw. wie verhält es sich hier tatsächlich?
A liegt völlig daneben mit seiner Auffassung, da er in 2020 nichts mehr absetzen kann.
Aber selbst seine Frau B ist noch deutlich zu optimistisch, da es für die meisten Dinge auf das Datum der Fertigstellung ankommt.
Zitat:denn Aufwendungen wie z.B. Notarkosten, GrESt können nur in dem Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem sie erhoben werden.
Die Kosten können ab Fertigstellung jährlich mit 2% über einen Zeitraum von 50 Jahren geltend gemacht werden. Wenn die Fertigstellung erst in 2022 erfolgt, dann kann also davon auch in 2021 nichts geltend gemacht werden unabhängig davon, wann die Rechnung gekommen ist oder wann die Zahlung erfolgt ist.
Vor Fertigstellung können nur wenige Kosten geltend gemacht werden. Hauptsächlich können Finanzierungskosten geltend gemacht werden.
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten