Steuern 2006.Titel bei Gericht.Rückzahlung Pfändbar?

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Steuern 2006.Titel bei Gericht.Rückzahlung Pfändbar?

Möchte, wenn meine Steuerkarte kommt den Jahresausgleich 2006 durchführen.
Nun habe ich wegen einer Ehesache einen Titel.
Durch diesen Titel wird mir derzeit Lohn gepfändet.

Fällt die Steuerrückzahlung, wenn ich sie einreiche,in die Pfändung?

ich meine damit,weiß man beim Finanzamt das ich einen Titel habe und begünstigt man dadurch den Gläubiger und zahlt ihm die Erstattung aus??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49443 Beiträge, 17380x hilfreich)

Nein, das Finanzamt weiß nichts davon.

Wenn der Gläubiger jedoch auf die Idee kommt, mit dem Titel zum Finanzamt zu gehen, dann kann dadurch die Erstattung gepfändet werden.

Von sich aus wird das Finanzamt aber nicht aktiv.

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#2
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Kann die Gläubigerin denn im Vorfeld zum Finanzamt gehen und den Titel vorzeigen und damit die Erstattung,ohne mein Wissen, erzwingen?

Muss das Finanzamt mir dann Mitteilen,wenn ich die Steuererklärung abgebe,das auf mich ein Titel liegt und die Erstattung nicht mir zu Gunsten kommt?

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#3
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 78x hilfreich)

hi,
ja das ist möglich und wird auch gemacht.
Erfahren wirst Du es spätestens dann, wenn auf deinem Steuerbescheid steht: über die Erstattung erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.
liebe grüsse
lara

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Das heisst also,so wie ich das verstehe,das das Finanzamt schon darüber Bescheid weiß.
Und wenn ich dann die Erklärung abgebe,die Erstattung auch gepfändet wird??

Auch ohne Antragstellung des Gläubigers?

Ausser:Der Titel,mehr gesagt die Pfändung ist aufgehoben.

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