Steuern

5. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
gesu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern

So, sorry für das doppelte Posting! Habe ebend bemerkt, dass ich bei Arbeitsrecht falsch war. Sorry!
Nun meine Frage:


Hallo,

habe sehr wenig, um nicht zu sagen gar keine Erfahrung mit Steuerabgaben.
Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und verdiene jetzt im zweiten Lehrjahr 225 Euro.
Als Nebentätigkeit bin ich bei einer Krankenkasse als Promoterin auf 400 Euro Basis angestellt worden, verdiene jedoch dort vielleicht so 150 Euro zusätzlich.
Jetzt habe ich noch eine Tätigkeit bei Avon begonnen und es läuft so, wie ich es mir vorgestellt habe. Also ca. 60-100 Euro nochmal zusaätzlich.
Nun meine Frage:
Da ich diese 3te Tätigkeit aufgenommen ist, sind meine Befürchtungen, dass ich Steuern zahlen muss.
Wie siehts damit aus?
Muss ich als Azubi Steuern zahlen, mit so wenig Entgeld und den zusätzlichen Nebenverdiensten?


Liebe Grüße
und vielen Dank schon einmal.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Albwald
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 € liegen, braucht man - aufs Jahr gesehen - keine Steuern zu zahlen. Einnahmen aus der Ausbildung sind sog. Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ein Minijob bleibt - da pauschal vom Arbeitgeber versteuert - bei der Steuererklärung außen vor. Bei der Tätigkeit für Avon muss geprüft werden, ob es sich um ein Arbeitnehmerverhältnis handelt oder ob es Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bzw. einer selbständigen Tätigkeit sind. In letzten Falle steht meistens in den Verträgen, dass man sich um steuerliche und sozialversicherungspflichtige Belange selbst kümmern muss. Dann muss ein Gewerbe angemeldet und dem Finanzamt Auskunft erteilt werden.



-- Editiert von Albwald am 10.09.2008 21:52:13

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