Steuern auf Einnahmen aus Kleingewerbe?

2. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500848-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern auf Einnahmen aus Kleingewerbe?

Hi, habe eine einfache Frage: Sagen wir mal ich nehme aus meinem eigentlichen Job etwa 37.000 Euro ein, was ich ja normal versteuere jeden Monat. Mit meinem Kleingewerbe schreibe ich etwa 10.000 Euro Rechnung dieses Jahr. Ich habe den 10.000 Euro keine Kosten entgegen zu setzen. Wieviel Steuern muss ich auf die 10.000 Euro bezahlen?

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Und Sie sind ledig, geschieden, verwitwet? Dann dürften es etwa 35 % sein, plus Soli plus ggf. Kirchensteuer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb500848-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ledig. Steuerklasse 1. Nicht in der Kirche.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Bei einem zvE von 43.000 EUR (unter der Voraussetzung als Werbungskosten nur der Pauschbetrag und ca. abziehbare 3.000 EUR Vorsorgeaufwendungen) würde Einkommen​steuer i.H.v. 9.752,00 Euro und Solidaritäts​zuschlag i.H.v. 536,36 Euro anfallen (Summe: 10.288,36 Euro).

Da bereits an LSt etwa 5.480 EUR zzgl. 301,40 SolZ einbehalten worden sein dürften, verbleibt ein Rest von ca. 4.500 EUR. Für eine genauere Berechnung fehlen einige Daten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
fb500848-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn ich von den 10.000 Euro 4500 Euro Steuern zahlen sollte wären das ja 45%. Kann das sein, dass das wirklich so viel ist? Ich dachte an 35%.

Und ich schreibe nur Rechnungen über Stunden, wo ich mich sozusagen selbst vermietet habe. Habe allerdings dies Jahr etwa für 1000 Euro Werkzeug gekauft. Kann man die Rechnungen gewinnmindernd miteinbringen?

LG

-- Editiert von fb500848-71 am 02.10.2018 18:46

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

verbleibt ein Rest von ca. 4.500 EUR. 45 %? Kommt mir etwas hoch vor - der Spitzensteuersatz beginnt im Grundtarif doch erst ab 55.000 Euro Einkommen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Kann man die Rechnungen gewinnmindernd miteinbringen? Betriebsausgaben verringern natürlich den Gewinn und mithin die Steuer darauf.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
verbleibt ein Rest von ca. 4.500 EUR. 45 %? Kommt mir etwas hoch vor - der Spitzensteuersatz beginnt im Grundtarif doch erst ab 55.000 Euro Einkommen...

Das stimmt! Es mag daran liegen, dass bei der LSt bereits höhere Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden.
Fakt ist jedoch die Höhe der ESt bei dem genannten zvE. Der Durchschnittssteuersatz liegt bei ca 24 %, der Grenzsteuersatz bei ca. 38 %. Evtl. sind neben den Betriebsausgaben auch höhere KV-Beiträge zu berücksichtigen als ich es getan hatte.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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