Hallo -
folgende Sachlage:
Ich bewohne mit meiner Frau ein Einfamilienhaus. Dieses Haus gehört jedoch seit über 20 Jahren meiner Ex-Frau und mir. Nun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen. Als "Entschädigung" verlangt sie eine Summe X, die meine Frau und ich ihr in 4 Raten bezahlen werden. (Hintergrund: Meine Frau und ich, wir werden das Haus irgendwann verkaufen). Diese "Entschädigung" möchte sie jedoch nicht versteuern müssen.
Wie man nun weiß, fallen keine Steuern an, wenn man ein Haus verkauft, indem man bereits seit über 10 Jahren selber wohnt.
Okay.
Nur, - wie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus? Ist diese dann ebenso steuerfrei? Muss sie in irgendeiner Form verklausuliert werden? Nicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!?
Das Ganze ist ja an sich ein Fall, der - bei der aktuellen Scheidungsrate!) öfter vorkommt.
Ich bedanke mich vorab für Antworten.
Faun007
-- Editiert von Moderator topic am 7. August 2023 15:29
-- Thema wurde verschoben am 7. August 2023 15:29
Steuern auf "Entschädigung" beim Hausverkauf?
7. August 2023
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Frage vom 7. August 2023 | 12:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern auf "Entschädigung" beim Hausverkauf?
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#1
Antwort vom 7. August 2023 | 16:38
Von
Status: Student (2140 Beiträge, 1217x hilfreich)
Die da wären?ZitatNun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen. :
Nach über 10 Jahren kann man auch Häuser steuerfrei verkaufen, in denen man nie selbst gewohnt hat.ZitatWie man nun weiß, fallen keine Steuern an, wenn man ein Haus verkauft, indem man bereits seit über 10 Jahren selber wohnt. :
Die Möglichkeit, den halben Anteil der Ex-Frau einfach mit notariellem Vertrag zu kaufen hat man als zu einfach verworfen?ZitatNur, - wie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus? Ist diese dann ebenso steuerfrei? Muss sie in irgendeiner Form verklausuliert werden? Nicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!? :
#2
Antwort vom 7. August 2023 | 16:44
Von
Status: Junior-Partner (5141 Beiträge, 1224x hilfreich)
Wofür soll denn die Entschädigung bezahlt werden?
Hat die Frau Kosten übernommen?
Ist es eine Miete oder Anzahlung auf den Kaufpreis?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. August 2023 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (124644 Beiträge, 40384x hilfreich)
ZitatNun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen. Als "Entschädigung" verlangt sie eine Summe X, die meine Frau und ich ihr in 4 Raten bezahlen werden. :
Da sollte man doch erst mal abklären, ob die Vertragspartner das auch zulassen.
Zitatwie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus? :
Kommt auf die konkreten Details dieses Einzelfalles an.
#4
Antwort vom 8. August 2023 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
ZitatNicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!? :
Tatsächlich dürfte es sich wohl um die Zahlung eines Kaufpreises handeln.
Warum man versucht, das zu verschleiern, ist nicht ersichtlich.
ZitatDiese "Entschädigung" möchte sie jedoch nicht versteuern müssen. :
Warum sollte Deine Frau eine Entschädigung versteuern müssen, die an Deine Ex-Frau gezahlt wird?
Oder ist die Grunderwerbsteuer gemeint? Die fällt auf die Entschädigung, sowie die weiteren übernommenen Verpflichtungen an.
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