Steuern auf "Entschädigung" beim Hausverkauf?

7. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Faun007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern auf "Entschädigung" beim Hausverkauf?

Hallo -

folgende Sachlage:
Ich bewohne mit meiner Frau ein Einfamilienhaus. Dieses Haus gehört jedoch seit über 20 Jahren meiner Ex-Frau und mir. Nun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen. Als "Entschädigung" verlangt sie eine Summe X, die meine Frau und ich ihr in 4 Raten bezahlen werden. (Hintergrund: Meine Frau und ich, wir werden das Haus irgendwann verkaufen). Diese "Entschädigung" möchte sie jedoch nicht versteuern müssen.

Wie man nun weiß, fallen keine Steuern an, wenn man ein Haus verkauft, indem man bereits seit über 10 Jahren selber wohnt.

Okay.

Nur, - wie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus? Ist diese dann ebenso steuerfrei? Muss sie in irgendeiner Form verklausuliert werden? Nicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!?

Das Ganze ist ja an sich ein Fall, der - bei der aktuellen Scheidungsrate!) öfter vorkommt.

Ich bedanke mich vorab für Antworten.

Faun007

-- Editiert von Moderator topic am 7. August 2023 15:29

-- Thema wurde verschoben am 7. August 2023 15:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2140 Beiträge, 1217x hilfreich)

Zitat (von Faun007):
Nun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen.
Die da wären?
Zitat (von Faun007):
Wie man nun weiß, fallen keine Steuern an, wenn man ein Haus verkauft, indem man bereits seit über 10 Jahren selber wohnt.
Nach über 10 Jahren kann man auch Häuser steuerfrei verkaufen, in denen man nie selbst gewohnt hat.
Zitat (von Faun007):
Nur, - wie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus? Ist diese dann ebenso steuerfrei? Muss sie in irgendeiner Form verklausuliert werden? Nicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!?
Die Möglichkeit, den halben Anteil der Ex-Frau einfach mit notariellem Vertrag zu kaufen hat man als zu einfach verworfen?

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5141 Beiträge, 1224x hilfreich)

Wofür soll denn die Entschädigung bezahlt werden?
Hat die Frau Kosten übernommen?
Ist es eine Miete oder Anzahlung auf den Kaufpreis?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124644 Beiträge, 40384x hilfreich)

Zitat (von Faun007):
Nun möchte meine Ex-Frau aus den noch laufenden Verträgen aussteigen. Als "Entschädigung" verlangt sie eine Summe X, die meine Frau und ich ihr in 4 Raten bezahlen werden.

Da sollte man doch erst mal abklären, ob die Vertragspartner das auch zulassen.



Zitat (von Faun007):
wie sieht es mit dieser "Entschädigung" aus?

Kommt auf die konkreten Details dieses Einzelfalles an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von Faun007):
Nicht, dass letztlich eine Begrifflichkeit unglücklich gewählt wurde!?


Tatsächlich dürfte es sich wohl um die Zahlung eines Kaufpreises handeln.

Warum man versucht, das zu verschleiern, ist nicht ersichtlich.

Zitat (von Faun007):
Diese "Entschädigung" möchte sie jedoch nicht versteuern müssen.


Warum sollte Deine Frau eine Entschädigung versteuern müssen, die an Deine Ex-Frau gezahlt wird?

Oder ist die Grunderwerbsteuer gemeint? Die fällt auf die Entschädigung, sowie die weiteren übernommenen Verpflichtungen an.

0x Hilfreiche Antwort

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